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Vor 25 Jahren... : GSG-9-Einsatz mit Folgen

09.07.2018
2023-08-30T12:34:31.7200Z
1 Min

6.7.1993: Generalbundesanwalt muss gehen. Eigentlich hätte es eine Erfolgsgeschichte für die Sicherheitsbehörden werden müssen. Anfang der 1990er Jahre war es ihnen gelungen, einen V-Mann in die Kommandoebene der dritten RAF-Generation einzuschleusen. Eine "Meisterleistung", hieß es beim Bundeskriminalamt. Doch die Geschichte endete in einem Desaster - und führte am 6. Juli 1993 dazu, dass Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Generalbundesanwalt Alexander von Stahl in den einstweiligen Ruhestand versetzte.

Grund war die verwirrende Informationspolitik der Bundesanwaltschaft nach einem GSG-9-Einsatz eine Woche zuvor. Im Bahnhof des mecklenburgischen Bad Kleinen hatte sich der V-Mann mit den RAF-Spitzen Birgit Hogefeld und Wolfgang Grams getroffen. Zwar gelang es den Beamten, Hogefeld festzunehmen, Grams stürmte dagegen auf einen Bahnsteig und eröffnete das Feuer. Am Ende sind ein GSG-9-Mann und Grams tot. Der RAF-Terrorist kam durch einen Kopfschuss aus nächster Nähe ums Leben. Suizid, hieß es von den Ermittlern. Doch es kamen Zweifel auf: Von einer regelrechten Hinrichtung Grams' durch GSG-9-Beamte war die Rede. Für Verwirrungen sorgten unter anderem sich widersprechende Presseerklärungen der Bundesanwaltschaft zum Hergang der Schießerei - Anlass für Leutheusser-Schnarrenberger, ihren Parteifreund von Stahl des Amtes zu entheben. Bundesinnenminister Rudolf Seiters (CDU) war schon zuvor zurückgetreten. Vollständig aufgeklärt wurden die Ereignisse in Bad Kleinen nie. Benjamin Stahl