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Übersicht : Vom EFSM über EFSF zum ESM zur EZB

Die wesentlichen Akteure und Mechanismen in der Euro-Krise

03.09.2018
2023-08-30T12:34:34.7200Z
2 Min

Programmländer Im Zuge der Euro-Krise gerieten diverse Euro-Staaten in Folge der weltweiten Finanzkrise ins Taumeln. Unter den sogenannten Euro-Rettungsschirm, der die diversen Mechanismen und die Unterstützung des IWF umfasst, stellten sich Griechenland (siehe Seite 5), Spanien, Irland und Portugal. Auch Zypern nahm Hilfen des ESM und des IWF in Anspruch.

Troika/Institutionen/Quadriga Die Hilfskredite gingen in der Regel mit scharfen Auflagen einher. Für die Überwachung und Berichterstattung war zunächst die Troika zuständig, die aus Vertretern des IWF, der EZB und der EU-Kommission bestand. Mit Etablierung des ESM wurde aus der nun "Institutionen" genannten Troika die Quadriga.

EZB Auch die unabhängige Europäische Zentralbank agierte in der Krise massiv. Sie stützte kriselnde Euro-Staaten durch Anleihenkäufe sowie die Null-Zins-Politik (siehe Seite 6 ). Die Anleihenkäufe sind aktuell Gegenstand eines Verfahrens am Europäischen Gerichtshof.

Euro-Gruppe Dem informellen Gremium auf EU-Ebene gehören Finanzminister aus den Euro-Staaten an. In ihm werden unter anderem wirtschaftspolitische Fragen der Euro-Zone behandelt.

IWF Auch der Ende 1945 gegründete Internationale Währungsfonds hat während der Euro-Krise mit riesigen Hilfskrediten mitgewirkt. Für Diskussionen sorgten unterschiedliche Einschätzungen von IWF und Euro-Gruppe zur Schuldentragfähigkeit Griechenlands. Auf die Mitwirkung des IWF hatte in Deutschland vor allem die Union bestanden.

EFSM Der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus war ein im Mai 2010 eingerichtetes EU-Gemeinschaftsinstrument. Mit dem Instrument konnten Mittel von bis zu 60 Milliarden Euro für die Euro-Rettung mobilisiert werden.

EFSF Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität wurde im Juni 2010 auf Grundlage eines völkerrechtlichen Vertrages als Kapitalgesellschaft nach luxemburgischen Recht eingerichtet. Ihre Gesellschafter sind die Mitgliedsstaaten der Euro-Gruppe. Die EFSF war ermächtigt, Geld für Hilfskredite an Euro-Mitgliedsstaaten am Kapitalmarkt aufzunehmen. Die effektive Kreditvergabekapazität betrug 440 Milliarden Euro. Insgesamt flossen unter Auflagen 174,6 Milliarden Euro aus der EFSF an Irland, Portugal und Griechenland. Die Programme des EFSF sind inzwischen beendet oder ausgelaufen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung hatte es um die Mitwirkungsrechte des Bundestages gegeben. Das Bundesverfassungsgericht stärkte die Parlamentsrechte mit einem Urteil von 28. Februar 2012. Statt in einem eigentlich vorgesehenen Sondergremium fielen EFSF-Entscheidung danach grundsätzlich im Bundestag.

ESM Der Europäische Stabilitätsmechanismus wurde zum 8. Oktober 2012 eingerichtet. Grundlage ist ein völkerrechtlicher Vertrag der Eurostaaten. Zu dem Stammkapital von 700 Milliarden Euro, 80 davon eingezahlt, steuerte Deutschland 21,7 Milliarden Euro als Einzahlung bei und übernahm Garantien in Höhe von 168,3 Milliarden Euro. Um Hilfskredite in Anspruch zu nehmen, mussten die Programmländer den Fiskalvertrag der EU ratifizieren und entsprechende Auflagen erfüllen. Klagen gegen den ESM, die einen Verlust der Budgethoheit des Bundestages befürchteten, scheiterten in Karlsruhe. Aktuell wird auf europäischer Ebene über die Weiterentwicklung des ESM zu einem Europäischen Währungsfonds diskutiert (siehe Seite 7).