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VerFassung : Bundestag streitet um Klimaschutz als Staatsziel

Grüne fordern Grundgesetzänderung

01.10.2018
2023-08-30T12:34:35.7200Z
3 Min

Soll das Grundgesetz geändert werden, um den Klimaschutz als Staatsziel darin zu verankern? Ja, sagen Grüne und Linke; nur so könne man einer "Klimakatastrophe" noch entgegen wirken. Überflüssig finden das die übrigen Fraktionen. Sie sagen: Alles, was in Sachen Klimaschutz in die Verfassung gehört, sei dort schon drin. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Grünen (19/4522) hat der Bundestag vergangene Woche erstmals debattiert und ihn dann in den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Die Grünen wollen den Grundgesetz-Artikel 20a so ändern, dass die Verfassung künftig jede Regierung zum Klimaschutz verpflichtet. "Für die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindliche Ziele und Verpflichtungen des Klimaschutzes", soll der Text danach lauten, "binden alle staatliche Gewalt unmittelbar." Damit müsste die aktuelle und jede künftige Regierung etwa das Pariser Klimaabkommen um jeden Preis durchsetzen - anderenfalls könnte man ihr Verfassungsbruch vorhalten. Zugleich wollen die Grünen mehr Gesetzgebungsbefugnisse des Bundes beim Klimaschutz. Zudem soll der bestehende Konsens zum Atomausstieg nach ihrem Willen auf der Ebene der Verfassung festgeschrieben werden.

Konkretisierung gefordert Schon jetzt enthält der Grundgesetz-Artikel 20a die Pflicht für alle staatlichen Gewalten, zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen tätig zu werden. Nach Ansicht der Grünen reicht das nicht aus: So habe die bisherige Fassung des Artikels "nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in manchen Konstellationen eine hohe Durchschlagskraft nur dann, wenn der einfache Gesetzgeber bereits Konkretisierungen vorgenommen hat". Die Dringlichkeit des Problems erfordere es, "eine solche grundlegende Konkretisierung festzulegen und dies auf Ebenen der Verfassung selbst".

In seiner Rede sagte Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter, der zurückliegende Hitzesommer habe gezeigt, dass der Klimawandel "in Deutschland angekommen" sei. Obwohl sich die Weltgemeinschaft auf eine Verringerung der Treibhausgase verständigt und Deutschland sich zum Klimaschutz verpflichtet habe, steuere man mit voller Fahrt auf eine Welt zu, in der Teile des Planeten unbewohnbar würden. Eine Verankerung des Klimaschutzes im Grundgesetz könne zu einem ähnlichen Erfolg werden wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz, dass dazu beigetragen habe, dass Strom so kostengünstig wie nie zuvor produziert werden könne - und sei daher eine "Frage der Generationengerechtigkeit".

Der Forderung der Grünen schloss sich lediglich Die Linke an. So sagte Niema Movassat, zwar sei der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen schon jetzt in Artikel 20a des Grundgesetzes verankert, doch würden sich daraus bislang keine konkreten staatlichen Verpflichtungen ergeben. Nötig sei es jetzt zudem, die Energiekonzerne angemessen zu besteuern, den Braunkohleausstieg zu Ende zu bringen und diesen sozialverträglich zu gestalten.

Die übrigen Fraktionen wiesen die Grünen-Forderung zurück. So nannte Philipp Amthor (CDU) den Gesetzentwurf "reine Schaufensterpolitik": Dafür sei das Grundgesetz zu schade; die Verfassung sei "nicht Pinnwand ideologischer Ideen". Der Klimaschutz stehe "längst" in der Verfassung. Zudem dürfe das Phänomen des Klimawandels nicht national isoliert betrachtet werden.

Für die Sozialdemokraten wies Nina Scheer darauf hin, dass das Risiko bestehe, dass einige der geforderten Regelungen - etwa da, wo es um völkerrechtliche Verpflichtungen gehe -, sich in der Praxis ins Gegenteil verkehrten, wenn sich etwa verabredete Grenzwerte verschlechterten. Sie warb um Unterstützung für das von der Koalition geplante Klimaschutzgesetz.

»Trojanisches Pferd» Thomas Seitz (AfD) warf den Grünen vor, es gehe ihnen eigentlich darum, Grundstücke für den Bau von Windkraftanlagen enteignen, Fahrverbote verhängen oder Produktionserlaubnisse entziehen zu können. Jede weitere Staatszielbestimmung sei "ein trojanisches Pferd" mit dem Ziel, die Grundrechte der Menschen zu beschränken.

Judith Skudelny (FDP) sagte, es gebe keinerlei Dissens beim Zwei-Grad-Ziel und der CO2-Einsparung. Allerdings gebe es bereits ausreichend Gesetze und Verordnungen dazu, die offenbar nicht die gewünschte Wirkung entfalten würden. Daher sei eine Grundgesetzänderung, die auf die gleiche Strategie setze, kontraproduktiv: Druck führe zu Frust, "noch mehr Druck führt zu noch mehr Frust" - und dazu, dass der Klimaschutz für die Menschen die Bedeutung verliere, die er brauche.

Die Autorin ist freie Journalistin in Dresden.