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verkehr II : Beschleunigte Planungen

01.10.2018
2023-08-30T12:34:35.7200Z
1 Min

Damit es beim Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenbau schneller voran geht, will die Bundesregierung die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen. Den dazu vorgelegten Gesetzentwurf (19/4459) hat der Bundestag vergangene Woche erstmals beraten. Darin ist unter anderem die Möglichkeit der "vorläufigen Anordnung" vorgesehen. Gemeint ist: Schon vor dem Planfeststellungsbeschluss, dem ein oftmals sehr zeitaufwändiges Planfeststellungsverfahren vorausgeht, sollen vorbereitende Maßnahmen oder Teilmaßnahmen - wie etwa Kampfmittelbeseitigungen oder archäologische Grabungen - begonnen oder durchgeführt werden können. Diese müssten im Falle, dass sie für unzulässig erklärt werden, später wieder rückgängig gemacht werden.

Zur Straffung der Planungen soll auch der "Verzicht auf Erörterung" beitragen. Laut der Vorlage kann die Anhörungsbehörde auf Erörterungstermine bei Vorhaben verzichten, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Möglichkeit, einen Projektmanager im Planfeststellungsverfahren einzusetzen, übernimmt die Regierung Regelungen aus dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz. Erfahrungen aus dem Energiebereich zeigten, dass die Einbeziehung von privaten Dritten zu einer Straffung und Bündelung der Abläufe in Genehmigungsverfahren führen kann, wird zur Begründung angeführt. Der Projektmanager soll behördliche Verfahrensschritte vorbereiten und durchführen, nicht aber an den eigentlichen Entscheidungen mitwirken.