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MENSCHENRECHTE : Einsatz für die Religionsfreiheit

Bundestag fordert Regierung zum Schutz des Grundrechts auf

22.10.2018
2023-08-30T12:34:36.7200Z
2 Min

Bereits zum fünften Male stehe die Religionsfreiheit im Zentrum einer Plenardebatte: Kai Gehring (Grüne) registrierte darin am vergangenen Freitag in der Debatte um das Menschenrecht auf Religionsfreiheit eine gewisse "Unwucht", wenn man das an Breite und Raum für andere Menschenrechtsthemen messe. Anlass für die Diskussion waren die Anträge von CDU/CSU und SPD sowie der AfD und der Grünen, (19/5041, 19/1698, 19/4559) über die jeweils namentlich abgestimmt wurde: Angenommen wurde der Koalitionsantrag, die Oppositionsanträge fanden keine Mehrheit.

Union und SPD hatten die Bundesregierung aufgefordert, Geltung und Abgrenzung des Menschenrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Deutschland gegen jegliche Art von Extremismus durch geeignete Mittel zu wahren. Die AfD-Fraktion wollte, dass in Bezug auf Staaten, in denen Christen diskriminiert und verfolgt werden, Entwicklungsmittel gekürzt, Finanztransaktionen eingeschränkt, die politische Führung sanktioniert und Flüchtlingskontingente für verfolgte Christen eingeführt werden. Die Grünen forderten von der Bundesregierung ein Konzept, "wie in Deutschland jede Form von gruppenbezogener Menschen- oder Minderheitenfeindlichkeit, und somit auch Diskriminierungen und Straftaten aufgrund religiöser beziehungsweise religions- oder glaubensfeindlicher Motivation besser erfasst, geahndet und in Zukunft besser verhindert werden" können.

Aydan Özoguz (SPD) betonte, dass das Menschenrecht der Religionsfreiheit nicht Religionen schütze, sondern das Individuum. Sie warnte davor, Glaubensgemeinschaften gegeneinander auszuspielen.

Jürgen Braun (AfD) warf insbesondere der Union vor, in der Frage der Christenverfolgung "gefällig" und "lau" zu sein: Der Antrag der Koalition ergehe sich in Allgemeinplätzen und verkenne, dass der Islam als "religiöse Ideologie" weltweite Verfolgung betreibe. "Ein Antrag, der für alle und jeden passt, ist lau."

Michael Brand (CDU) entgegnete, dass das christliche Menschenbild bedeute, allen Menschen verbunden zu sein. Kein wahrhaft Gläubiger würde die Verfolgung von Christen für "billige innenpolitische Münze" nutzen. Das Engagement seiner Partei für verfolgte Christen folge einem Satz des Bamberger Erzbischofs Ludwig Schick: Es sei "exemplarisch, aber nicht exklusiv".

Liberale, Linke und Grüne gingen mit der AfD ins Gericht. Steffen Rupert (FDP) zitierte aus dem ersten Brief des Johannes: "Wenn jemand spricht: Ich liebe Gott und hasst seinen Nächsten, der ist ein Lügner." Christine Buchholz (Die Linke) bezeichnete die AfD, die Muslimen hierzulande das Recht auf Religionsfreiheit absprechen wolle, als eine "schlechte Anwältin" für verfolgte Christen. Der Grüne Gehring sagte: "Sie treten christliche Werte. Deswegen ist die AfD auf Kirchentagen auch nicht willkommen. Lieber ein Gutmensch als ein Unmensch."