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Arbeit : Entlastung beim Beitrag und Weiterbildung

22.10.2018
2023-08-30T12:34:36.7200Z
2 Min

Eine Phobie zu haben, würde die Union sicherlich weit von sich weisen. Doch Peter Theurer, Abgeordneter der FDP, wollte genau eine solche bei der Koalition erkannt haben: "Sie haben eine Entlastungsphobie", erklärte er, nachdem sich die Koalition gerade ausführlich dafür gelobt hatte, Bürger und Unternehmen bei der Arbeitslosenversicherung entlasten zu wollen. "Das ist die Hauptbotschaft des Gesetzes", verkündete etwa Peter Weiß (CDU) in der vergangenen Woche bei der ersten Lesung des Regierungsentwurfs für ein Qualifizierungschancengesetz (19/4948). Gleichzeitig würden die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit (BA) weiter ausgebaut. So sei man für krisenhafte Zeiten bestens gerüstet, freute sich Weiß. Doch Theurer ließ sich davon nicht anstecken und kritisierte, dass diese Ersparnis den Bürgern gleichzeitig für höhere Pflegebeiträge wieder aus der Tasche gezogen wird.

Neben der Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags von 3,0 auf 2,6 Prozent im kommenden Jahr gehört auch die Ausweitung der Weiterbildungsförderung durch die BA zum Kernanliegen des Gesetzes. Diese Förderung soll künftig für all jene Beschäftigten ermöglicht werden, deren Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind. Bedingung der Kostenübernahme durch die BA ist jedoch eine Ko-Finanzierung durch den Arbeitgeber. Das Recht auf Weiterbildungsberatung soll dagegen für Beschäftigte als auch für Erwerbslose gleichermaßen gelten. Außerdem sieht das Gesetz die Ausweitung der Rahmenfrist von 24 auf 30 Monate vor, innerhalb derer die Mindestansprüche (12 Beitragsmonate) auf Arbeitslosengeld erworben werden müssen.

Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) betonte: "Wir sorgen dafür, dass die Arbeitnehmer von heute auch die Arbeit von morgen machen können. Wir müssen Arbeitslosigkeit im digitalen Wandel verhindern, bevor sie entsteht." Martin Rosemann (SPD) kündigte an: Langfristig gesehen, müsse die BA zur einer Agentur für Weiterbildung und Qualifizierung ausgebaut werden.

»Schlechte Kurse für viel Geld« Jörg Schneider (AfD) kritisierte den Entwurf als Fortsetzung der aktuellen Politik im System des Arbeitslosengeldes II (ALG II), in dem es viel zu wenig passgenaue Lösungen für Arbeitslose gebe. "Schlechte Kurse, denen nicht die passenden Teilnehmer zugeordnet werden. Dafür soll es nun noch mehr Geld geben", ärgerte sich Schneider.

Für Sabine Zimmermann (Die Linke) sind die Pläne völlig unzureichend. "Wir brauchen endlich ein Recht auf Weiterbildung, damit Erwerbslose nicht weiter als Bittsteller dastehen", sagte sie. Im Jahr 2017 habe es im ALG-II-Bezug fast eine Million Menschen ohne Berufsabschluss gegeben und nur 12.000 hätten eine Weiterbildung mit dem Ziel eines beruflichen Abschlusses begonnen. Zu vielen würde diese Möglichkeit verwehrt, beklagte sie.

Wolfgang Strengmann-Kuhn (Grüne) ergänzte, Weiterbildungen müssten viel besser finanziell abgesichert sein, denn gerade Erwerbslose könnten diese nicht aus eigener Tasche bezahlen. Er kritisierte auch, dass von den 1,5 Millionen Kurzzeiterwerbslosen die Hälfte sofort im Hartz-IV-System lande. Die Verlängerung der Rahmenfrist auf 30 Monate werde daran auch nichts ändern, sagte er.