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ArbeiT : Auf die Schulbank

Mit gezielten Weiterbildungen sollen Beschäftigte für den Strukturwandel gerüstet werden

03.12.2018
2023-08-30T12:34:38.7200Z
3 Min

Und plötzlich stand ein Omnibus vor der Tür: So jedenfalls fühlte es sich aus Sicht der Opposition an, als sie in der vergangenen Woche im Ausschuss für Arbeit und Soziales abschließend über ein Gesetz zur Weiterbildungsförderung beraten sollte. Denn der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu diesem Gesetz bezog sich nicht nur auf die Weiterbildung, sondern enthielt nun auch sachfremde Themen. Wenn in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren an einen Entwurf noch andere Gesetzesänderungen angehängt werden, spricht man gern von einem "Omnibusgesetz". AfD, FDP, Linke und Grüne ärgerten sich dabei weniger über die Inhalte als über den Ablauf des Verfahrens und die aus ihrer Sicht zu späte Information über diese neuen Aspekte.

Dennoch erhielt der Gesetzentwurf (19/4948; 19/5419; 19/6146) der Bundesregierung schließlich eine breite Mehrheit über Union und SPD hinaus: Denn auch FDP und Grüne stimmten für ihn - nicht aus purer Begeisterung, sondern als Anerkennung einer Politik des ersten Schrittes. Mit Enthaltung votierten Die Linke und die AfD. Anträge der Linken (19/5524; 19/5055), ein Entschließungsantrag der Grünen (19/6161) und ein Antrag und ein Gesetzentwurf der FDP (19/4213; 19/434) fanden dagegen keine Mehrheiten.

Der Gesetzentwurf sieht eine Ausdehnung der Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit vor, um Beschäftigte auf den Strukturwandel vorzubereiten. Auch für Engpassberufe soll die Förderung gelten, die durch die Arbeitgeber kofinanziert werden muss. Darüber hinaus wird die Rahmenfrist in der Arbeitslosenversicherung, innerhalb derer man zwölf Monate Beiträge gezahlt haben muss, von 24 auf 30 Monate erweitert. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt 2019 von 3,0 auf 2,5 Prozent. Außerdem wird die bisher befristete 70-Tage-Regelung für kurzzeitige Beschäftigung entfristet.

Durch die Änderungen der Koalitionsfraktionen sind an den Ursprungsentwurf nun noch Änderungen des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, des Betriebsverfassungsgesetzes und des Tarifvertragsgesetzes angehängt worden. Die Alterssicherung der Landwirte musste neu justiert werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Hofabgabeklausel als verfassungswidrig eingestuft hatte. Mit der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes will die Koalition erreichen, dass auch das Kabinenpersonal eines Luftfahrtunternehmens einen Betriebsrat gründen kann. Dieses Ziel fand eine breite Mehrheit im Bundestag. Geändert wird außerdem das Gesetz zur Tarifeinheit: Die Rechte von durch Minderheitsgewerkschaften vertretenen Beschäftigten in einem Betrieb werden gestärkt. Die Opposition ärgerte sich jedoch, dass über ein so komplexes Gesetz nur als Anhängsel debattiert werde und kritisierte dies als "unparlamentarisch".

Zu kurz gegriffen In der Debatte rechnete Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, vor, dass bis 2025 rund 1,3 Millionen Arbeitsplätze durch technologischen Wandel verloren gehen werden. Gleichzeitig würden aber zwei Millionen neue Jobs entstehen. "Deutschland geht die Arbeit nicht aus", aber die Menschen müssten darauf gut vorbereitet sein, betonte der Minister.

Jörg Schneider (AfD) warf der Regierung vor, durch den Gesetzentwurf neue Mitnahmeeffekte zu erzeugen, die auch dadurch nicht verhindert würden, dass innerbetriebliche Weiterbildung von der Förderung ausgeschlossen bleibe.

Peter Weiß (CDU) verteidigte das Vorgehen der Koalitionsfraktionen hinsichtlich des Änderungsantrags. Dies sei kein "Überraschungsangriff" gewesen, sondern zeuge vielmehr von der "Treue" gegenüber den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, die man damit umsetze.

Johannes Vogel (FDP) kritisierte, der Entwurf werde einer nationalen Weiterbildungsstrategie nicht gerecht. Diese müsste über eine Fixierung auf die Bundesagentur für Arbeit und Beschäftigte in Angestellten-Verhältnissen hinausgehen, sagte Vogel.

Aus Sicht von Sabine Zimmermann (Die Linke) geht der Entwurf am eigentlichen Problem vorbei, da er sich nur auf die Beschäftigten konzentriere. "Wir können es uns nicht leisten, drei Millionen erwerbslose Menschen aufs Abstellgleis zu schicken. Geben Sie denen endlich eine echte Chance", forderte sie.

Wolfgang Strengmann-Kuhn (Grüne) bezeichnete das Gesetz als "Verpasste-Chancen-Gesetz". Angesichts dessen, was vor uns liege, sei viel mehr nötig und auch möglich gewesen. So reiche ein Recht auf Weiterbildungsberatung bei weitem nicht. "Wir brauchen ein Recht auf Weiterbildung, verknüpft mit einer sozialen Absicherung, damit die Menschen sich das auch leisten können", betonte er. Für dieses Ziel setzt sich auch Die Linke ein.

Katja Mast (SPD) kündigte an, ihre Fraktion wolle den Schutz in der Arbeitslosenversicherung noch weiter ausbauen. "Denn werden die Menschen dennoch arbeitslos, muss dieser Schutz wirksamer werden. Wir wollen weitere Erleichterungen beim Zugang zur Arbeitslosenversicherung und wer sich qualifiziert, soll dieses länger beziehen", sagte Mast.