Piwik Webtracking Image

Recht : Detailregelungen zur Ehe für alle

03.12.2018
2023-08-30T12:34:38.7200Z
1 Min

Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen nahm der Bundestag vergangene Woche gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Linken einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in Ehen (19/4670) in der vom Rechtsausschuss empfohlenen Fassung (19/6137) an. Der Regierung zufolge können seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung der Ehe für alle am 1. Oktober 2017 gleichgeschlechtliche Paare keine Lebenspartnerschaften mehr begründen, eine bereits bestehende Lebenspartnerschaft jedoch in eine Ehe umwandeln. Dies bedürfe unter anderem konzeptioneller Angleichungen im Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht. Zusätzlich seien weitere personenstandsrechtliche Regelungen erforderlich.

Mit dem Gesetz werden den Angaben zufolge die einheitliche Umsetzung der Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen gewährleistet, Unklarheiten beseitigt und nicht mehr erforderliche Regelungen aufgehoben. Es werde klargestellt, dass es sich bei der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe um eine Form der Eheschließung handelt und dass durch die Umwandlung die bisherige rechtliche Beziehung der Partner in umgewandelter Form fortgesetzt wird. Auch würden redaktionelle Angleichungen dort vorgenommen, wo der Begriff der Ehe nur im Sinne einer Verbindung von Mann und Frau verwendet wird.