Piwik Webtracking Image

BILDUNG : Erste Etappe

Bundestag weicht das Kooperationsverbot auf. Die Zustimmung des Bundesrates ist jedoch noch ungewiss

03.12.2018
2023-08-30T12:34:38.7200Z
4 Min

Es sind nur zwei Sätze, aber die haben es politisch in sich: "Der Bund kann den Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 bis 5 und Absatz 3 gilt entsprechend." So soll zukünftig Artikel 104c des Grundgesetzes lauten, mit dem das bislang in der Bildungspolitik geltende Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern aufweichen und Investitionen des Bundes ermöglichen soll.

Der Bundestag verabschiedete den entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung (19/3440) am vergangenen Donnerstag in der durch den Haushaltsausschuss geänderten Fassung (19&6144) in zweiter und dritter Lesung mit der benötigten Zweidrittel-Mehrheit. 578 Abgeordnete stimmten für die Grundgesetzänderung, lediglich 83 Abgeordnete der AfD-Fraktion und vier der CDU/CSU-Fraktion stimmten dagegen, drei Parlamentarier enthielten sich der Stimme.

Digitalpakt Schule Der Bundestag hat damit den Weg frei gemacht für den "Digitalpakt Schule", mit dem die Bundesregierung in den kommenden fünf Jahren fünf Milliarden Euro in die digitale Infrastruktur an Deutschlands Schulen investieren will. Finanziert werden soll die Beschaffung von Computern, Laptops, Tablets oder interaktiven Tafeln, Schulgebäude sollen mit WLAN ausgestattet und untereinander vernetzt werden. Um die Finanzierung zu gewährleisten, beschloss der Bundestag die Einrichtung eines Sondervermögens "Digitale Infrastruktur". Den Gesetzentwurf der Regierung (19/4720, 19/6139) nahm der Bundestag bei Enthaltung der AfD-Fraktion mit den Stimmen aller Fraktionen an.

Ob all dies jedoch wie geplant zum 1. Januar 2019 in Kraft treten kann, ist derzeit noch offen. Der Grundgesetzänderung muss zunächst noch der Bundesrat zustimmen - und zwar ebenfalls mit Zweidrittel-Mehrheit (aktuell: 46 von 69 Stimmen). Die Länderkammer soll am 14. Dezember in ihrer letzten Sitzung vor dem Jahreswechsel entscheiden. Doch ausgerechnet Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident Winfried Kretschmann macht Front gegen die Grundgesetzänderung, in der er einen "Frontalangriff auf den Bildungsföderalismus" sieht. Während seine eigene Partei seit Jahren auf Bundesebene gegen das Kooperationsverbot in der Bildungspolitik opponiert, will Kretschmann dem mühsam zwischen den Koalitionsfraktionen, der FDP und den Grünen ausgehandelten Kompromiss nicht folgen. Auch in anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen Hessen, Sachsen und Bayern gibt es Bedenken. Grund dafür ist allerdings nicht nur, dass die Länder um ihre Hoheit in der Bildungs- und Schulpolitik fürchten, sondern es geht auch ums Geld. Die Änderung des Grundgesetzes erstreckt sich nämlich auch auf Artikel 104b, der eine Kofinanzierung durch die Länder zu 50 Prozent ab 2020 vorsieht. Das heißt, auf jeden Euro an Finanzhilfe aus Berlin muss das jeweilige Bundesland selbst einen Euro drauflegen. Bislang galt stets eine Verteilung von 90 zu zehn.

Kultushoheit der Länder In der Bundestagsdebatte waren die Befürworter der Grundgesetzänderung bemüht, die Bedenken der Länder zu zerstreuen. Der Unionsabgeordnete Andreas Jung, zugleich Vorsitzender der CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg, beteuerte auch mit Blick auf seine eigenes Bundesland, wo seine Partei gemeinsam mit den Grünen regiert, "der Bund ist nicht der bessere Schulmeister" und wolle es auch gar nicht sein. "Die Kultushoheit bleibt bei den Ländern." Dies sei für die Union die "Leitlinie als überzeugte Föderalisten". Es gehe einzig darum, dass der Bund den Ländern Finanzhilfen leisten kann, sagte Jung.

Der FDP-Partei- und Fraktionsvorsitzende Christian Lindner argumentierte, es sei eine gute Nachricht für die Schülerinnen und Schüler in Deutschland, dass durch die Grundgesetzänderung die Leistungsfähigkeit und die Sicherung der Qualität des Bildungswesens nun im Grundgesetz benannt werden. Die Auseinandersetzung darüber verlaufe "nicht zwischen guten und schlechten Föderalisten, sondern zwischen modernen und total altbackenen Föderalisten".

Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzender Grünen, bekannte sich in der Debatte dazu, dass sie das Kooperationsverbot gerne vollständig abgeschafft hätte. Aber der nun gefundene Kompromiss sei tragfähig und entspreche einem "modernen Föderalismus". Der Bund könne jetzt in klaren Grenzen in Köpfe und nicht nur in Kabel und Beton investieren.

Für die SPD-Fraktion warb Bundesjustizministerin Katarina Barley für die Grundgesetzänderung: "Das Kooperationsverbot war ein Irrtum", den es zu bereinigen gelte. Bildungschancen dürften nicht davon abhängen, wo man lebt oder wie viel Geld man hat, sagte die Sozialdemokratin.

Auch Gesine Lötzsch (Linke) bezeichnete das Kooperationsverbot als einen Fehler und Anachronismus, der vollständig beseitigt werden müsse. Die Grundgesetzänderung sei zwar nur ein halber Schritt, aber ein vernünftiger.

Ablehnung der AfD Auf völlige Ablehnung stieß die Grundgesetzänderung hingegen bei der AfD-Fraktion. Deren Abgeordneter Götz Frömming sprach von einem "Frontalangriff auf die föderalen Strukturen unseres Staates". Der Bund wolle den Ländern "die Mitsprache in der Bildungspolitik abkaufen". Frömming verwies auf Baden-Württemberg, wo seine Partei gemeinsam mit den Grünen und der CDU "gegen diese wahnsinnige Grundgesetzänderung stehen". Kritisch beurteilte Frömming auch den "Digitalpakt Schule". Bei bundesweit 33.000 Schulen kämen bei den fünf Milliarden Euro gestreckt auf fünf Jahre lediglich wenige zehntausend Euro pro Schule an.