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FINANZVERFASSUNG : Nun ist der Bundesrat am Zug

Grundgesetzänderungen ermöglichen Unterstützung für Schul-Digitalisierung und Wohnungsbau

03.12.2018
2023-08-30T12:34:39.7200Z
2 Min

Der Bund soll künftig im Bildungsbereich und beim sozialen Wohnungsbau umfassender Finanzhilfen gewähren können. Das will zumindest der Bundestag so, der einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/3440, 19/6144) in geänderter Fassung am Donnerstag mit großer Mehrheit annahm. In namentlicher Abstimmung stimmten bei drei Enthaltungen 580 Abgeordnete für den Entwurf, 87 dagegen. Auch bei der Unterstützung der Kommunen im Bereich des schienengebundenen ÖPNV soll der Bund mehr und flexibler fördern können.

Murrende Länder Ob der Entwurf in dieser Fassung Gesetz wird, ist fraglich. Denn auch im Bundesrat wird eine Zweidrittelmehrheit benötigt und in einigen Ländern kam schon der ursprüngliche Regierungsentwurf nicht sonderlich gut an. Für weitere Diskussionen dürfte das im parlamentarischen Verfahren hinzugeführte Zulässigkeitskriterium im Artikel 104b Absatz 2 Satz 5 Grundgesetz sorgen. Demnach sollen die Länder bei künftigen Finanzhilfen des Bundes die Mittel des Bundes "in jeweils mindestens gleicher Höhe durch Landesmittel für den entsprechenden Investitionsbereich" ergänzen. Die Regelung soll aber erst ab 2020 greifen. Lehnt die Länderkammer den Entwurf ab, wird im Vermittlungsausschuss eine Lösung gefunden werden müssen.

Dabei war schon im Bundestag kräftig verhandelt worden, war die Große Koalition doch auf Unterstützung von Grünen und FDP angewiesen. Den beiden Oppositionsfraktionen gingen die Pläne der Bundesregierung im Bildungsbereich aber nicht weiter genug. Mit dem nun erweiterten Artikel 104c Grundgesetz fanden die Fraktionen aber einen für sie tragbaren Kompromiss (siehe Seite 11).

Wohnungsbau Die Grundgesetzänderungen ermöglichen dem Bund zudem, auch beim sozialen Wohnungsbau weiterhin finanziell mitzumischen. Seit 2006 sind dafür die Länder zuständig. Bis Ende 2019 fließen aber noch nicht zweckgebundene Entflechtungsmittel des Bundes. Diese wurden wegen der angespannten Lage auf den Wohnungsmärkten in den vergangene Jahren regelmäßig aufgestockt. Mit dem neuen Artikel 104d kann der Bund nun erneut nach 2020 zweckgebundene Finanzhilfen an die Länder gewähren.

Der Bundestag beschloss zudem die Errichtung eines Sondervermögens "Digitale Infrastruktur". Neben der Finanzierung der digitalen Infrastruktur an Schulen soll damit der Breitbandausbau in der Fläche finanziert werden. Für 2018 sind im Haushalt 2,4 Milliarden Euro als Anschubfinanzierung eingeplant. Vorgesehen ist, das Sondervermögen mit den Einnahmen aus der Versteigerung der 5G-Lizenzen aufzufüllen.