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BAUFÖRDERUNG : Leitplanken gegen Luxus

Sonderabschreibung für Wohnungen

03.12.2018
2023-08-30T12:34:39.7200Z
2 Min

Etwa 1,5 Millionen neue Mietwohnungen verspricht sich die Koalition unter anderem von Fiskalmaßnahmen, die sie mit dem "Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus" (19/4949, 19/5417, 19/5647 Nr. 15) auf den Weg gebracht hat. Die Opposition ließ kein gutes Haar an dem Vorhaben.

Cansel Kiziltepe (SPD) ordnete das Gesetz am Donnerstag im Bundestag in Maßnahmen der Koalition ein, die "in der Summe den Namen Wohnraumoffensive verdienen". Damit die steuerlichen Anreize nicht Luxuswohnungen zugutekommen, würden "Leitplanken eingezogen".

Udo Theodor Hemmelgarn (AfD) kritisierte, dass "in einen heißgelaufenen Markt auch noch Steuergelder gepumpt" würden. Das Gesetz sei unsinnig und das Papier nicht wert, auf dem es steht" Besser sei es, den "Migrationsdruck" vom Land zu nehmen.

Olav Gutting (CDU) meinte, gegen die angespannte Wohnungslage helfe nur "bauen, bauen und noch mehr bauen". Durch das Gesetz werde es nun einen zusätzlichen Impuls geben. Er versicherte: "Wir wollen keine Luxuswohnungen, sondern bezahlbaren Wohnraum."

Markus Herbrand (FDP) zählte das Koalitionsvorhaben zu Gesetzen, die die Welt nicht brauche. Es sei ein "praxisuntaugliches Bürokratiemonster". Bei der Anhörung zu dem Gesetzentwurf seien sich alle Experten in ihrer Ablehnung einig gewesen.

Caren Lay (Linke) meinte, es fehle auf dem Markt nicht an Geld, auch nicht an Investitionen in irgendwelchen Wohnraum, sondern an bezahlbarem Wohnraum speziell in den Ballungsräumen. Sie sprach von einem "politischen Kuhhandel im Interesse der Bauwirtschaft".

"Blindflug" Christian Kühn (Grüne) stufte das Gesetz als vollkommen absurd ein. Es handle sich um einen "wohnungspolitischen Blindflug". In eine Hochkonjunkturphase Geld hineinzuschütten, führe zu Mitnahmeeffekten. Union und SPD wollten lediglich den Koalitionsvertrag durchpauken. Mario Mieruch (fraktionslos) kritisierte die Änderungen als "Symbolpolitik und Wählertäuschung".

In namentlicher Abstimmung wurde ein Änderungsantrag der Grünen (19/6156) abgelehnt, in dem beanstandet wird, dass eine Mietobergrenze für die geförderten Wohnungen fehle. Auch je ein Entschließungsantrag von FDP (19/6163) und Grünen (19/6164) fand keine Mehrheit.

Das Gesetz soll zum Bau von mehr Mietwohnungen führen. Dazu ist die Einführung einer bis Ende des Jahres 2021 befristeten Sonderabschreibung in Höhe von fünf Prozent pro Jahr vorgesehen. Die Sonderabschreibung soll zusätzlich zur bestehenden linearen Abschreibung gewährt werden. Die Kosten werden von der Regierung bis zum Jahr 2021 mit 100 Millionen Euro und für 2022 mit 310 Millionen Euro angegeben. Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Damit soll der Bau bezahlbarer Mietwohnungen angeregt werden.