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ASYL : Streit um Tickets für Familien

Bundestag debattiert über Nachzug von Angehörigen vieler Flüchtlinge in Deutschland

22.01.2018
2023-08-30T12:33:48.7200Z
4 Min

Es ist, wie Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Freitag im Bundestag betonte, "eine der großen Debatten, die wir in unserem Land haben: Wie regeln wir den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte?" In der Tat wogt der Streit über diese Frage auch im Parlament, seit der Bundestag im Februar 2016 mit den Stimmen der damaligen Großen Koalition das "Asylpaket II" beschloss, mit dem der Familiennachzug zu lediglich subsidiär geschützten, also nicht individuell verfolgten Flüchtlingen, für zwei Jahre ausgesetzt wurde. Einige Monate später fanden die Sozialdemokraten die Geschäftsgrundlage für ihre Zustimmung zu der Neuregelung überholt, weil davon entgegen den Erwartungen viele Flüchtlinge aus Syrien betroffen sind; auf eine Änderung konnten sich die Koalitionäre indes nicht verständigen.

Mitte März, also in acht Wochen, läuft diese Aussetzung des Familiennachzugs ab, und bei ihren Sondierungen hatten sich Union und SPD jüngst darauf verständigt, monatlich 1.000 Menschen den Nachzug zu subsidiär geschützten Angehörigen in Deutschland zu ermöglichen. Bis Ende Juli soll die neue Regelung laut Sondierungskompromiss beschlossen sein und bis dahin die derzeitige Aussetzung verlängert werden. Über den für diese Verlängerung erforderlichen Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion beriet der Bundestag vergangene Woche in erster Lesung ebenso wie über Vorlagen der AfD, der FDP, der Linken und der Grünen (siehe auch Beitrag unten). Dabei will die AfD den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten gänzlich streichen, während Linke und Grüne für seine Wiederzulassung ohne Einschränkungen plädieren und die FDP die Aussetzung um weitere zwei Jahre verlängern, aber für "Ausnahmefälle" lockern möchte.

»Maßvolle Lösung« De Maizière wertete den Sondierungskompromiss als "vernünftige, maßvolle Lösung", mit der "Humanität und Verantwortung" verbunden würden. "Das ist zumutbar, das ist legitim, das ist angemessen", sagte der Ressortchef. Es gebe keine rechtliche Verpflichtung, den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten unbegrenzt zu gewähren. Subsidiärer Schutz sei Schutz "auf Zeit"; wer ihn nicht mehr brauche, solle in seine Heimat zurückkehren. Sein Aufenthalt verfestige sich aber, wenn seine Angehörigen nachgeholt würden. Auch überfordere und spalte ein unbegrenzter Nachzug das Land. Ein dauerhaftes Nachzugsverbot würde indes "menschlichen Härten nicht gerecht".

SPD-Fraktionsvize Eva Högl unterstrich, dass der Familiennachzug auch zu subsidiär Geschützten nach Auffassung der SPD "notwendig und richtig" sei. Das Sondierungsergebnis sei nicht zufriedenstellend, "aber immerhin, wenn es dazu kommt, ein Kompromiss, mit dem Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte wieder möglich werden wird". Einer weiteren Aussetzung des Nachzugs bis zu einer solchen Regelung werde ihre Fraktion gegebenenfalls aber nur zustimmen, wenn die Befristung dieser Verlängerung bis zum 31. Juli 2018 "ganz fest verankert wird". Auch müssten Anträge derjenigen, deren Möglichkeit auf Nachzug ausgesetzt war, bereits ab dem 18. März gestellt werden können und auch schon bearbeitet werden.

Martin Sichert (AfD) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zu der CDU/CSU-Vorlage an. Subsidiär Schutzberechtigte müssten schon allein deswegen mittelfristig heimkehren, weil Deutschland mit der Integration "heillos überfordert" sei. Ein Familiennachzug mache "da überhaupt keinen Sinn", sagte er. Zugleich kritisierte er, das Asylrecht sei zu einem "System der Masseneinwanderung umfunktioniert" worden.

Stephan Thomae (FDP) entgegnete, man müsse eine "Balance finden zwischen Möglichkeit und Menschlichkeit". Um das "große Thema" konzeptionell neu zu ordnen, brauche man Zeit, weshalb seine Fraktion die Aussetzung des Familiennachzugs verlängern wolle. Dies könne jedoch bedeuten, dass Familien bis zu vier Jahren getrennt seien, weshalb der Nachzug in Härtefällen ermöglicht werden solle. Ihn für monatlich 1.000 Menschen zu öffnen, sei "willkürlich". Schließlich könne es "mal mehr als 1.000 Härtefälle geben und es kann mal weniger geben", gab der FDP-Parlamentarier zu bedenken.

Ulla Jelpke (Linke) kritisierte, wer das Grundrecht auf Familienschutz in Frage stelle, spalte die Gesellschaft und mache jegliche Integration zunichte. "Jedes Kind, jeder Jugendliche braucht seine Eltern und die Eltern brauchen ihre Kinder, wenn sie wirklich eine Integration bekommen sollen", fügte Jelpke hinzu. Die Konsequenz der Regierungspolitik sei indes, "dass Familien zerrissen werden". Das Sondierungsergebnis von Union und SPD bedeute, "dass Familien weiterhin fünf Jahre warten müssen, bis sie hierher kommen können". Das halte sie für verfassungswidrig. Ihre Fraktion wolle den Familiennachzug "sofort wieder zulassen, damit endlich Humanität eintritt".

Auch bei Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt stieß der Sondierungskompromiss auf scharfe Kritik. 2016 sei zunächst gesagt worden, dass die subsidiär Geschützten keine Syrer seien, doch habe sich dann herausgestellt, dass es "gerade die syrischen Geflüchteten waren". Nun solle der Familiennachzug abgeschafft werden: "Aus Menschenrecht wird Gnadenrecht - das hat nichts mehr mit dem zu tun, das unser Land ausmacht", sagte sie.

Stephan Harbarth (CDU) erwiderte, dass sich der Familiennachzug nach den Aufnahmemöglichkeiten der Bundesrepublik richten müsse. Auch gebe es keine völker- oder europarechtliche Verpflichtung, subsidiär Geschützten einen "privilegierten Nachzug zu gewähren", argumentierte Harbarth. Ein solcher Familiennachzug wäre ein "ganz wesentlicher Anreiz für eine Antragsstellung in Deutschland". Dies würde "Asymmetrien in der Flüchtlingsverteilung in Europa" vertiefen und eine "starke Magnetwirkung zu Lasten Deutschlands" entfalten. "Genau das wollen wir nicht", betonte er.