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iNitiativen : Kontroverse Positionen

Die Vorstöße der Fraktionen zum Familiennachzug reichen vom Wegfall bis zur sofortigen Zulassung

22.01.2018
2023-08-30T12:33:48.7200Z
2 Min

Neben Vorlagen der Fraktionen von CDU/CSU, AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben auch die Sondierungsergebnisse von Union und SPD vergangene Woche die Bundestagsdebatten über den Familiennachzug zu Flüchtlingen bestimmt, die lediglich über einen subsidiären, also eingeschränkten Schutzstatus verfügen. Diesen Familiennachzug hatte das Parlament im Jahr 2016 für zwei Jahre ausgesetzt; diese Frist läuft am 16. März dieses Jahres aus.

In den Sondierungsergebnissen von CDU, CSU und SPD heißt es, dass anstelle des bisherigen Gesetzes mit einem generellen Familiennachzug für subsidiär Geschützte eine Neuregelung treten soll, mit der "ein geordneter und gestaffelter Familiennachzug nur aus humanitären Gründen" geregelt wird. Danach soll monatlich 1.000 Menschen der Nachzug nach Deutschland ermöglicht werden und im Gegenzug "die EU-bedingten 1.000 freiwilligen Aufnahmen pro Monat von Migranten aus Griechenland und Italien" auslaufen. Im Vorgriff soll ein Gesetz die bestehende Aussetzung des Familiennachzugs so lange verlängern, bis die Neuregelung in Kraft gesetzt ist. "Mit dieser Abrede ist untrennbar verbunden die unverzügliche Erarbeitung und Verabschiedung der oben genannten gesetzlichen Regelung bis zum 31.07.2018", heißt es in dem Papier weiter.

Der Gesetzentwurf der CDU/CSU (19/439) zielt auf diese Verlängerung des Status quo. Darin verweist die Union "auf die bis zum 31. Juli 2018 beabsichtigte Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, mit der ein geordneter und gestaffelter Familiennachzug nur aus humanitären Gründen ermöglicht werden soll". Bis zum Inkrafttreten dieser Neuregelung soll der Nachzug der Vorlage zufolge ausgesetzt bleiben.

Die AfD-Fraktion will dagegen den Familiennachzug für subsidiär Geschützte auf Dauer ausschließen. Ihr Gesetzentwurf (19/182) sieht einen "völligen Wegfall des gesetzlichen Nachzugsanspruchs für Familienangehörige subsidiär Schutzberechtigter" vor.

Nach dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/425) soll der Nachzug grundsätzlich für weitere zwei Jahre ausgesetzt, aber zugleich für verschiedene Ausnahmefälle wieder zugelassen werden. Diese Ausnahmefälle sollen unter anderem Konstellationen erfassen, "in denen es den betroffenen Personen nicht mehr zumutbar ist, länger auf den Familiennachzug zu warten". Auch will die FDP den Nachzug in Fällen erlauben, "in denen der Integrationsaufwand voraussichtlich gering sein wird".

Die Linke fordert demgegenüber in ihrem Gesetzentwurf (19/241), die derzeitige Warteregelung mit sofortiger Wirkung wieder aufzuheben. Eine Beibehaltung der jetzigen Regelung oder eine dauerhafte Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten lehnt die Fraktion darin strikt ab.

Auch die Grünen wenden sich gegen eine weitere Aussetzung des Nachzugs. Sie fordern in ihrem Antrag (19/454) die Bundesregierung auf, keine Initiativen zur Gesetzgebung mit dem Ziel der Verlängerung der Aussetzung zu ergreifen. Vielmehr soll die Regierung nach dem Willen der Grünen das Personal bei den deutschen Auslandsvertretungen in den Anrainerstaaten Syriens aufstocken, "um die höhere Nachfrage nach Visa zum Familiennachzug bearbeiten zu können". Ihr Antrag wurde ebenso wie die vier Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.