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RECHT I : Kritik am Kompromiss

Die Koalition verteidigt ihre Einigung zum Paragrafen 219a gegen Einwände der Opposition

17.12.2018
2023-08-30T12:34:39.7200Z
4 Min

Nur einen Tag nach dem Koalitionskompromiss zum Strafgesetzbuch-Paragrafen 219a, der Werbung für Abtreibungen verbietet, hat das Thema vergangene Woche im Bundestag erneut für Kontroversen gesorgt. Vor dem Hintergrund des Eckpunktepapiers der Bundesregierung zur Beilegung des Streits um eine Streichung des 219a und eine bessere Information Schwangerer war die Debatte mit Spannung erwartet worden. Während sich Abgeordnete der Opposition enttäuscht zeigten, sahen Redner von Union und SPD die Einigung als ersten Schritt zu einem Gesetzentwurf.

Die FDP, deren Antrag (19/6425) zur Streichung des Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch Anlass der Debatte war, musste sich gegen Kritik der Koalition verteidigen, denn in einem Gesetzentwurf vom Februar (19/820) hatten sich die Freidemokraten nur für die Anpassung des 219a ausgesprochen. Entgegen der FDP-Forderung nach sofortiger Abstimmung wurde der Antrag mit Koalitionsmehrheit in den Rechtsausschuss überwiesen.

Nicole Bauer (FDP) betonte in der Debatte, der 219a sei nicht mehr zeitgemäß und die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen für selbstbestimmte Entscheidungen im bestehenden System nicht möglich. Frauen dürften mit ihren Problemen nicht alleingelassen und kriminalisiert werden und auch für Ärzte müsse es Sicherheit geben, sagte Bauer. Werbung müsse jedoch verboten bleiben, und auch der Abtreibungsparagraf 218 solle unberührt bleiben. Seit Jahresbeginn lägen mehrere Gesetzentwürfe vor, doch nichts sei passiert. Mit dem jetzt von der Koalition vorgelegten Kompromiss werde man wieder vertröstet.

Ingmar Jung (CDU) warf der FDP vor, den Konflikt zwischen den Koalitionsfraktionen zum Thema Werbeverbot auszunutzen. Dieses Verhalten sei legitim, aber dem wichtigen Thema nicht angemessen. Der jetzt erreichte Kompromiss sei "schwierig" für beide Seiten, und er hoffe, dass er am Ende auch umgesetzt wird. Er kritisierte, dass es "großen Teilen dieses Hauses" nicht nur um den Paragrafen 219a gehe, sondern um die Aufhebung des gesamten Schutzkonzepts. Die Union sei in dieser Frage deswegen "so dogmatisch", weil es sich bei der Selbstbestimmung der Frau und dem Schutz des ungeborenen Lebens um widerstreitende Grundrechtsgüter handele. An dieser Stelle müsse man zu einer vernünftigen Abwägung kommen. Der Paragraf 219a soll dem Regierungsvorschlag zufolge nicht abgeschafft, sondern um bessere Informationsmöglichkeiten für Frauen und Ärzte ergänzt werden. Ein Gesetzentwurf soll Anfang 2019 vorliegen.

»Richtige Richtung« Johannes Fechner (SPD) sagte, aus Sicht seiner Partei müsste der 219a eigentlich abgeschafft werden, doch mache die Regierungsverantwortung es aber notwendig, manchmal Kompromisse zu schließen. Jetzt müsse zeitnah dafür gesorgt werden, dass sich Frauen einfacher informieren und Ärzte rechtssicher Informationen weitergeben können. Er hätte sich das Papier der Bundesregierung konkreter gewünscht, aber es sei klargestellt worden, dass der Tatbestand des Paragrafen 219a geändert wird. Das sei "ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung", denn die Union habe dies bisher immer abgelehnt.

Cornelia Möhring (Linke) hielt der SPD vor, sich beim Thema 219a von der CDU "am Nasenring durch die Manege führen" zu lassen. Die Mehrheit der Bevölkerung befürworte die Streichung des Paragrafen, was Die Linke als erste zeitgleich mit dem ersten Prozess gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel, der den Streit um das Werbeverbot ausgelöst hatte, gefordert habe. Über die Eckpunkte der Regierung könne sie nur fassungslos den Kopf schütteln. Möhring rief die SPD auf, die Abstimmung freizugeben und sich aus der "Zwangsumarmung mit der Union" zu befreien.

Katja Keul (Grüne) forderte die SPD auf, zu ihrem im März 2018 vorgelegten Gesetzentwurf zur Aufhebung des Paragrafen 219a (19/1046) zu stehen und ihn vom Bundestag verabschieden zu lassen. "Mag sein, dass die Koalition dann am Ende ist, aber die SPD hätte im Abgang noch einmal Rückgrat bewiesen", sagte Keul. Beim Paragraf 219a gehe es eigentlich um das Strafrecht, der jetzt vorgelegte ministerielle Text gehe aber völlig am Thema vorbei und sei "grober Unfug". Ein teilweise verfassungswidriger Straftatbestand werde durch eine Ergänzung nicht geheilt.

Jens Maier (AfD) bezeichnete die geforderte Streichung des Paragrafen als "Einstieg in den Ausstieg vom Schutz des ungeborenen Lebens". Der Kompromiss der Koalition zeige, dass die Union wieder einknicke und einen weiteren Schritt nach links in Richtung SPD mache. Das sei unnötig, denn es gebe keine nennenswerte Anzahl von Verurteilungen gemäß 219a und es existiere auch kein Informationsdefizit für Frauen. Dagegen spräche die Zahl der Abtreibungen. Für die AfD sei der Schutz des ungeborenen Lebens nicht verhandelbar.

Streit um Juso-Vorstoß Wenige Stunden zuvor hatte die AfD-Fraktion mit der von ihr verlangten Aktuellen Stunde über die Forderung der SPD-Jugendorganisation Jungsozialisten nach Abschaffung der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs für einen heftigen Schlagabtausch im Plenum gesorgt. Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch sagte, der Beschluss der Jusos sei ein Anschlag auf das Leben und die Verfassung, und appellierte an die SPD, sich davon zu distanzieren. Karl Lauterbach (SPD) sprach dagegen von einem "noblen Anliegen" der Jusos, auch wenn er es inhaltlich nicht teile, und warf der AfD vor, ihre "Hetze gegen Flüchtlinge" nun auf Schwangere auszudehnen. Während sich auch Linke und Grüne hinter die Jusos stellten, verwiesen Rednerinnen von Union und FDP auf die Pflicht des Staates, ungeborenes Leben zu schützen.