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rechT II : Mehr Optionen beim Geschlechter-Eintrag

Intersexuelle können im Geburtenregister künftig auch den Begriff »divers« wählen

17.12.2018
2023-08-30T12:34:39.7200Z
3 Min

Bislang konnte bei der Eintragung des Geschlechts Neugeborener zwischen "männlich" und "weiblich" gewählt werden - kamen Kinder ohne eindeutige Geschlechtszuordnung zur Welt, blieb für sie nur die Kategorie "keine Angabe". Dies hat der Bundestag vergangene Woche geändert: Künftig stellt das Geburtenregister auch den Eintrag "divers" zur Verfügung.

Diese Änderung ist das Ende einer langen politischen Diskussion - und Ergebnis eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr. Damals hatten die Karlsruher Richter festgestellt, es verstoße gegen das Grundgesetz, wenn es neben den beiden üblichen Geschlechtskategorien keine weitere positive Möglichkeit gebe, um das Geschlecht eines Kindes in das Personenstandsregister einzutragen. Bis Ende 2018 hatte der Bundestag daher Zeit, das Personenstandsrecht zu reformieren.

Das ist nun geschehen - doch viele Abgeordnete insbesondere der Opposition sehen in dem vom Innenausschuss geänderten Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/4669, 19/5647) nur eine Minimallösung. Während Union und SPD der Vorlage zustimmten, votierten AfD und Linke dagegen; FDP und Grüne enthielten sich.

Staatliches Interesse Viele Experten und Betroffene hatten im Gesetzgebungsverfahren vorgeschlagen, der Staat könne generell auf einen Geschlechtseintrag im Register verzichten. Dies lehnte insbesondere die Union ab. So sagte Marc Henrichmann (CDU) in der Debatte, das Personenstandsregister sei das "einzige Register mit Beweiskraft im Rechtsverkehr"; es gebe ein staatliches Interesse an der Eintragung eines Geschlechts. Dies rechtfertige auch den Eingriff in Freiheitsrechte.

Die SPD-Abgeordnete Elisabeth Kaiser verwies darauf, dass intergeschlechtliche Menschen künftig "nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Möglichkeit haben, die Zuordnung im Geburtenregister und auch den Vornamen selbst zu bestimmen". Sie begrüßte zugleich, dass entgegen des Regierungsvorschlags nun für den Eintrag "divers" nicht in allen Fällen ein ärztliches Attest vorgelegt werden müsse, sondern eine eidesstattliche Versicherung der Betreffenden ausreiche. Eine weitere wichtige Änderung, die die SPD auf den letzten Metern erreicht habe, sei, dass der Eintrag "divers" zu einer Kann-Regelung geworden ist: Demnach können sich Eltern intersexueller Kinder auch für die Kategorien "männlich" oder "weiblich" entscheiden; ein "Zwangsouting" werde damit vermieden.

Linken, Grünen und Freidemokraten geht die Neuregelung gleichwohl nicht weit genug. Auch mit der Reform des Personenstandsrechts finde Stigmatisierung und Fremdbestimmung intersexueller Menschen statt, beklagte Jens Brandenburg (FDP). Es gelte: "Nicht der intersexuelle Mensch ist krank, sondern das System, in dem er sich befindet." Es stehe kaum zu befürchten, dass Menschen "alle drei Monate ihre Geburtsurkunde ändern" würden, wenn man ihnen zugestehe, selbst zu entscheiden, welchem Geschlecht sie sich zugehörig fühlten.

Auch Doris Achelwilm (Linke) bemängelte den Entwurf als unzureichend. Es sei "enttäuschend", dass man keinen Abstand von der Attestpflicht genommen habe und wichtige Begleitthemen wie das Verbot von Hormonbehandlungen und Operationen an Minderjährigen nicht diskutiert habe. Das tatsächliche Geschlecht eines Menschen müsse nicht zwingend dem entsprechen, was in einem Register eingetragen worden sei. Sie frage sich, was denn Schlimmes passieren solle, wenn Menschen über den Eintrag selbst entscheiden könnten. Damit würde niemandem etwas weggenommen. Achelwilm kritisierte auch, dass Menschen mit eindeutigen Geschlechtsmerkmalen, die aber dennoch eine andere geschlechtliche Identität haben, noch immer auf die Regelungen des Transsexuellengesetzes angewiesen seien.

Sven Lehmann (Grüne) nannte es "pathologisierend und bevormundend", über ein Attest eine geschlechtliche Fremdbestimmung vorzunehmen. Niemand wisse besser über sein Geschlecht Bescheid als der betroffene Mensch.

»Genderideologie« Beatrix von Storch (AfD) warf dagegen den übrigen Fraktionen vor, sie wollten im Sinne einer "linken Genderideologie" das Geschlecht "dekonstruieren"; dabei würden "naturwissenschaftliche Grundlagen" ignoriert. Sie forderte, statt "divers" den Begriff "inter" zu wählen. Es gebe "nur zwei naturwissenschaftliche Geschlechter", und wenn man diesen nicht zugeordnet werden könne, sei man "zwischen den Geschlechtern" und nicht "etwas Diverses".

Die Autorin arbeitet als freie Journalistin in Dresden.