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Digitalpakt : Schulen müssen warten

Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an

17.12.2018
2023-08-30T12:34:39.7200Z
2 Min

Der Dämpfer für den Bundestag ließ nicht lange auf sich warten und so mancher Beobachter wunderte sich über die Euphorie, die doch im Bundestag gerade noch geherrscht hatte. Hatte nicht der Bundestag eben noch den milliardenschweren Digitalpakt für Schulen beschlossen, mit dem diese endlich ins digitale Zeitalter katapultiert werden sollten? Doch der 30. November, der Tag der Abstimmung, war noch nicht zu Ende, da sagten die ersten Länderchefs bereits: Nein danke!

Am vergangenen Freitag nun rief der Bundesrat, der dem Gesetz der Bundesregierung zustimmen muss, deshalb den Vermittlungsausschuss an. Dieser besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages und muss einen Konsens finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden.

Eingriff in die Länderhoheit Natürlich haben die Bundesländer nichts gegen die fünf Milliarden Euro, die ihnen der Bund ab Januar 2019 für die Digitalisierung der Schulen zur Verfügung stellen möchte. Doch für die Umsetzung dieser Verwaltungsvereinbarung ist eine Grundgesetzänderung nötig, da Bildungspolitik Ländersache ist. Diese Lockerung des Kooperationsverbotes geht den Ländern jedoch zu weit. Sie beklagen, dass der Gesetzentwurf zu stark in die Länderhoheit eingreife. Aber noch ein anderer Passus des Gesetzes löste den Sturm der Entrüstung aus. Er bezieht sich auf die Finanzierung künftiger Projekte und besagt: "Die Mittel des Bundes sind in jeweils mindestens gleicher Höhe durch Landesmittel für den entsprechenden Investitionsbereich zu ergänzen."

Das bedeutet, dass für alle Bund-Länder-Projekte, die nach dem Digitalpakt kommen, zum Beispiel sozialer Wohnungsbau oder Nothilfen, Bundesgeld nur fließt, wenn das Land 50 Prozent dazugibt. Gerade für finanzschwache Länder dürfte das ein Problem sein, zumal sie auch noch die Schuldenbremse einhalten müssen. Die Haushälter des Bundestages wollen mit der Regelung sicherstellen, dass Steuergeld nicht verschwendet und nur für die jeweiligen Projekte anstatt zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet wird.

Ab Januar soll der Vermittlungsausschuss eine Lösung suchen, wenn möglich bis zur ersten Bundesratssitzung im neuen Jahr am 15. Februar.