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recht : Rückfällige Straftäter

AfD sieht Rechtsstaat in Gefahr. Breiter Widerspruch

17.12.2018
2023-08-30T12:34:39.7200Z
2 Min

Ein Gesetzentwurf der AfD zur Strafverschärfung bei Rückfalltätern (19/6371) ist am Freitag nach kontroverser Diskussion im Plenum an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der von Tobias Peterka begründete Entwurf wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

Während der AfD-Abgeordnete die Meinung vertrat, Deutschland sei dabei, das im Rechtsstaat Erreichte aus dem Fenster zu werfen, warfen die Redner der anderen Fraktionen der AfD vor, in bekannter Manier den Rechtsstaat schlechtmachen zu wollen. Stattdessen sollte die AfD lieber den Pakt für den Rechtsstaat unterstützen, sagte Ingmar Jung (CDU). Was hier gefordert werde, sei bereits geltende Rechtslage. Für Johannes Fechner (SPD) und andere Redner ist schon die Sprache des Entwurfs kritikwürdig. Die Vorlage sei aber auch rechtspolitisch fraglich und eine Ohrfeige für die Justiz, sagte Fechner.

Die AfD begründet die Notwendigkeit der Gesetzesnovelle unter anderem mit der "sozialen Sprengkraft", die durch Straftaten rückfälliger Täter ausgehe. Diese erschütterten das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Die hohe Rückfallquote sei statistisch belegt und lasse vermuten, dass die Täter völlig unbeeindruckt von der Verurteilung ihre Täterkarrieren fortsetzten. Immer dieselben Täter und Tätergruppen bedrohten und verletzten Hab und Gut sowie Leib und Leben der Bürger. Darauf müsse mit der konsequenten Ausschöpfung des Strafrahmens und möglicherweise sogar einer Erhöhung des Strafrahmens in bestimmten Fällen reagiert werden.

Die "besonders sozialschädlichen Gewohnheitsverbrecher" müssten aus dem Verkehr gezogen werden, heißt es. Wer die Freiheits- und Eigentumsrechte und die körperliche Unversehrtheit von Menschen schwerwiegend durch notorische Rechtsbrüche missachte, habe das Recht auf Freiheit eindeutig verwirkt, heißt es in dem Entwurf. Vorgeschlagen wird ein gestuftes System, das sowohl Bagatelldelikte als auch schwere und sehr schwere Rückfalltaten berücksichtigt.