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KULTUR : Bekenntnisse

Parlament und Bundesregierung stellen sich demonstrativ schützend vor die Buchpreisbindung

17.12.2018
2023-08-30T12:34:39.7200Z
4 Min

Es gehört zu den seltenen Momenten im deutschen Parlamentarismus, wenn der Bundestag einen Antrag einstimmig annimmt und dies obendrein auch noch auf der Regierungsbank auf Gegenliebe stößt. Meist geht es dann um sehr grundsätzliche Dinge, die quasi zum Markenkern der Republik gehören. Am vergangenen Freitag stand mit der Buchpreisbindung einmal mehr ein solches Thema auf der Tagesordnung des Bundestages.

Ohne jede Gegenstimme verabschiedeten die Abgeordneten einen gemeinsamen Antrag der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion, (19/6413), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Empfehlung der Monopolkommission zur Abschaffung der Buchpreisbindung nicht zu folgen und statt dessen innerhalb der Europäischen Union für ihren Erhalt einzutreten. Der einhellige Tenor in allen Fraktionen lautete: Das Buch ist nicht nur ein Wirtschaftsgut, sondern vor allem ein "identitätsstiftendes Kulturgut" und die Buchpreisbindung ein "zentrales Instrument" zur Sicherung der kulturellen Vielfalt. Oder, wie es der kulturpolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Erhard Grundl, launig ausdrückte: "Das Buch ist keine Wurstsemmel, auch keine Veggie-Wurstsemmel."

Lange Tradition Nötig wäre die Aufforderung an die Bundesregierung eigentlich gar nicht gewesen, sie weist in schöner Regelmäßigkeit alle Anfeindungen gegen die Buchpreisbindung zurück. Und so bekannte sich für die Bundesregierung dann auch der Parlamentarische Staatssekretär für Wirtchaft und Energie, Oliver Wittke (CDU), zur Fortsetzung dieser Politik. Erst vor zwei Jahren ist die Buchpreisbíndung in Deutschland auch auf E-Books ausgeweitet worden.

Die Buchpreisbindung hat in Deutschland eine lange Tradition. Bereits 1888 wurde sie erstmals im Rahmen der "Krönerschen Reform" unter Federführung des Vorsitzenden des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Adolf Kröner, in der Verkaufsordnung des Börsenvereins verankert. In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Buchpreisbindung im Oktober 2002 dann auch gesetzlich festgeschrieben. Sie schreibt Verlagen und Buchimporteuren vor, für jedes Buch einen Preis festzusetzen, der von allen Letztverkäufern, beispielsweise Buchhandlungen, weder unter- noch überschritten werden darf.

Durch die Buchpreisbindung soll einerseits ein Preiskrieg vermieden werden, unter dem vor allem kleine Buchhandlungen leiden würden. Zudem soll sie es den Verlagen ermöglichen, mit den Gewinnen aus dem Verkauf von Bestsellern die Publikation von Werken zu finanzieren, die einen deutlich kleineren Leserkreis interessieren oder von weniger prominenten Autoren stammen. So wird die Tatsache, dass Deutschland im internationalen Vergleich über eine sehr vielfältige Verlags-, Publikations- und Buchhandelslandschaft verfügt, maßgeblich auf die Buchpreisbindung zurückgeführt.

Sondergutachten Dieser Einschätzung widerspricht aber die Monopolkommission in ihrem Sondergutachten über die Buchpreisbindung (19/2444) vom Mai dieses Jahres, das auch den Anlass für die Bundestagsdebatte darstellte. Nach Ansicht der Monopolkommission stellt die Buchpreisbindung nämlich nicht nur einen erheblichen Eingriff "in die Grundfreiheiten grenzüberschreitend tätiger Marktteilnehmer" dar. Auch ihr Ziel, der Schutz des Buches als Kulturgut, sei weder klar definiert noch könne ein klarer Wirkungszusammenhang zwischen diesem Ziel und dem Gesetz zur Buchpreisbindung hergestellt werden.

Die Monopolkommission hatte die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Unvereinbarkeit der deutschen Arzneimittelpreisbindung mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit zum Anlass für ein Gutachten über die Buchpreisbindung genommen. So warnt sie davor, dass der EuGH auch die Buchpreisbindung als unvereinbar mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit erklären wird.

Diese Sorge teilten die Bundestagsabgeordneten nicht - zumindest nicht laut. So wies der Sozialdemokrat Falko Mohrs darauf hin, dass der EuGH bereits 2009 in einem Urteil die Buchpreisbindung wegen der Bedeutung des Buches als Kulturgut ausdrücklich gebilligt habe. Und sein christdemokratischer Kollege Matthias Heider bescheinigte mit dem Blick auf das Urteil des EuGH zum deutschen System des Rundfunkbeitrages aus der vergangenen Woche, dass die Luxemburger Richter offenbar durchaus bereit seien, Sondertatbestände zu akzeptieren.

Handelsabkommen Die kulturpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Simone Barrientos, warf der Monopolokommission vor, sie denke lediglich in der ökonomischen und verengten Logik des Marktes. Sie forderte, auch bei allen internationalen Handelsabkommen darauf zu achten, dass die Buchpreisbindung nicht "verwässert" wird. Zuletzt hatte es während der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TTIP die Befürchtung gegeben, die Buchpreisbindung könne auf Druck der USA gekippt werden.

Selbst die AfD- und die FDP-Fraktion, ansonsten keine Freunde von staatlichen Eingriffen in den freien Markt, erteilten einer Abkehr von der Buchpreisbindung eine klare Absage. Der FDP-Kulturpolitiker Hartmut Ebbing argumentierte gar, bei einer Abschaffung der Buchpreisbindung müsste ein Verfahren gegen den Onlinehändler Amazon wegen seiner marktbeherrschenden Stellung eingeleitet werden.

Es war dann schließlich der kulturpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Marc Jongen, der die ungewohnte Eintracht zwischen den Fraktionen zumindest kurzfristig störte. Das Bekenntnis auf allen Seiten des Bundestages zur kulturellen Vielfalt sei "heuchlerisch", wenn in Deutschland zeitgleich rechte Verlage und Publikationen angefeindet würden. Der kulturpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Martin Rabanus, konterte Jongens Kritik mit der bissigen Bemerkung, die AfD-Abgeordneten seien "Heulsusen, die Angst haben, zu kurz zu kommen".