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MEDIEN : Deutsche Welle: Keine Änderung

17.12.2018
2023-08-30T12:34:39.7200Z
1 Min

Die AfD-Fraktion ist mit ihrer Forderung nach einer Umbesetzung der Aufsichtsgremien der Deutschen Welle gescheitert. Der Kulturausschuss lehnte den entsprechenden Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Deutschen-Welle-Gesetzes (19/1697) in der vergangenen Woche mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ab. Abschließend entscheiden wird der Bundestag in der zweiten und dritten Lesung des Gesetzentwurfes voraussichtlich im Januar 2019.

Die AfD fordert in ihrer Gesetzesvorlage, die Aufsichtsgremien der Deutschen Welle nach dem Gebot der Staatsferne auszurichten. Sie beruft sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 25. März 2014 zum ZDF-Fernsehrat, nach dem der Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in den Gremien ein Drittel nicht übersteigen darf. Konkret möchte die AfD, dass der derzeit 17-köpfige Rundfunkrat der Deutschen Welle auf 15 Mitglieder verkleinert wird und dass die drei Sitze der Bundesregierung gestrichen werden. Statt dessen soll der Bundestag künftig drei statt zwei Mitglieder in das Gremium wählen.

Alle anderen Fraktionen wiesen die Forderung der AfD übereinstimmend zurück. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum öffentlichen Rundfunk sei eben nicht übertragbar auf den Auslandssender. Dieser werde als Er werde als Anstalt des öffentlichen Rechts vom Bund finanziert und unterliege auch nicht der dualen Rundfunkordnung. In wirklichkeit wolle die AfD über die angestrebte Änderung des Deutsche Welle-Gesetzes lediglich die Voraussetzung schaffen, um selbst ein Mitglied aus den eigenen Reihen in den Rundfunkrat entsenden zu können.