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Eurozone : Nicht mehr als Kosmetik

Der große Umbau der Wirtschafts- und Währungsunion bleibt aus. Beim Streit um die umstrittenen EZB-Anleihekäufe geht der Ball zurück zum Bundesverfassungsgericht

17.12.2018
2023-08-30T12:34:39.7200Z
3 Min

Von den hochfliegenden Plänen, die Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und die EU-Kommission im vergangenen Jahr für die Eurozone entworfen haben, ist nur wenig übrig geblieben. Bei ihrem Gipfel haben die Staats- und Regierungschef der Eurozone am vergangenen Freitag nur relativ geringfügige Korrekturen an der Architektur der Eurozone beschlossen.

Schon seit Monaten war klar, dass der ursprünglich angedachte Generalumbau der Währungsunion ausbleiben würde. Die Idee eines europäischen Finanzministers war gar nicht ernsthaft diskutiert worden. Ohne einen eigenen Haushalt hätte dieses Amt auch wenig Sinn ergeben. Macrons Wunsch nach einem eigenen Eurozonenbudget wurde vertagt. Der Euro-Gipfel gab den Finanzministern als Arbeitsauftrag mit auf den Weg, dieses Thema zu prüfen. Nun steht fest: Frühestens in der kommenden EU-Haushaltsperiode von 2021 bis 2027 dürften der Eurozone eigene Mittel zur Verfügung stehen - und die Größenordnung wird wohl deutlich geringer ausfallen, als von Macron angedacht. Aus dem Europäischen Parlament kommt indes Druck, "ein schlagkräftiges Budget für Konvergenz und Stabilisierung" einzurichten. Die Vorsitzenden von Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen haben dies vor dem Gipfel in einem gemeinsamen Brief an Ratspräsident Donald Tusk, Eurogruppe-Präsident Mário Centeno und den österreichischen Finanzminister Hartmut Löger unterstrichen.

Mehr ESM-Power Was ist beschlossen worden? Zunächst einmal soll der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM), der bisher die Rettungsprogramme verantwortete, aufgewertet werden und dem europäischen Bankenabwicklungsfonds künftig Kredite gewähren können. Der Hintergedanke: Großbanken sollen abgewickelt werden können, wenn sie keine Überlebenschance haben. So soll vermieden werden, dass marode Banken mit dem Geld von Steuerzahlern aufgepäppelt werden.

Ebenfalls neu: Der ESM soll künftig Kreditlinien bereit stellen können für Länder, die in eine Krise geraten, obwohl sie zuvor gut gewirtschaftet haben. Anders als bei den ESM-Programmen soll dies ohne Vorbedingung passieren - vorausgesetzt, Länder können nachweisen, dass sie eine umsichtige Wirtschaftspolitik verfolgt haben. Kreditlinien gab es bisher schon beim ESM, aber sie waren für Länder gedacht, die gerade ein Programm verlassen haben und wurden nie in Anspruch genommen.

Die wichtigste Neuerung kommt unscheinbar daher. Private Gläubiger von Staatsanleihen sollen künftig leichter dazu gezwungen werden, auf Forderungen gegen einem Staat zu verzichten. Dafür soll der ESM ermächtigt werden, Verhandlungen zwischen einem hochverschuldeten Eurostaat und den privaten Inhabern seiner Staatsanleihen zu moderieren. "Diese Regeln laufen im Klartext auf eine Vorbereitung für geordnete Staatsinsolvenzen in der Eurozone hinaus", urteilt Friedrich Heinemann vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim. Der Ökonom geht davon aus, dass dies den Disziplinierungsdruck der Finanzmärkte auf hochverschuldete Länder wie Italien weiter erhöhen werde.

In weite Ferne ist dagegen eine gemeinsame Einlagensicherung gerückt, wie sie Frankreich, viele südeuropäische Länder und Sozialdemokraten, Liberale und Grüne im Europäischen Parlament fordern. Eigentlich sollte bis zum Jahresende ein Fahrplan dazu stehen. Deutschland und die Niederlande lehnen das Projekt aber strikt ab. Eine hochrangige Arbeitsgruppe soll im Juni 2019 erst einmal einen Bericht dazu vorlegen. "Das Thema liegt für längere Zeit auf Eis", heißt es aus EU-Diplomatenkreisen.

Ungelöste Grundprobleme Die Reformen sind allesamt kosmetischer Natur, weil sie eines der Grundprobleme der Eurozone nicht lösen: wie Staaten dazu angehalten werden können, national gute Wirtschaftspolitik zu betreiben. In Frankreich hat Macron gerade erst dem Druck der Straße nachgegeben und Zugeständnisse in Milliardenhöhe gemacht. Frankreich wird die Maastricht-Kriterien im kommenden Jahr damit wohl nicht einhalten und gesellt sich zu Italien. Im Jahr der Europawahl wird die EU-Kommission kaum hart durchgreifen.

Zugleich hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) vergangene Woche klargestellt, dass die Staatsanleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB, siehe Stichwort) mit EU-Recht vereinbar sind. Die Kläger, darunter der Europaabgeordnete Bernd Lucke ("Liberal Konservative Reformer") und Joachim Starbatty (parteilos), hatten dazu ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht angestoßen. Lucke, einst Gründer der AfD, bezeichnete die Entscheidung des EuGH als "erschreckend", weil er der EZB die monetäre Staatsfinanzierung ausdrücklich erlaube. Die Kläger meinen, Aufgabe der EZB sei die Geldpolitik, nicht aber die finanzielle Unterstützung einzelner Staaten.

Die Autorin ist Korrespondentin der "Wirtschaftswoche" in Brüssel.