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steuern : Der Solidaritätszuschlag bleibt

17.12.2018
2023-08-30T12:34:39.7200Z
2 Min

Eine schnelle Abschaffung des steuerlichen Solidaritätszuschlages wird es nicht geben. Der Bundestag lehnte am Donnerstag mit den Stimmen aller anderen Fraktionen zwei Vorstöße von AfD und FDP (19/6406, 19/6440) ab, den "Soli" abzuschaffen. Der Zuschlag hatte im vergangenen Jahr 17,95 Milliarden Euro Einnahmen für die Bundeskasse gebracht. 2010 waren es mit 11,71 Milliarden Euro erheblich weniger gewesen.

Die Fraktion der AfD hatte die "sofortige und uneingeschränkte" Abschaffung des Solidaritätszuschlags gefordert. Begründet worden war dies in dem Antrag (19/1179) mit der Verfassungswidrigkeit des Zuschlags. Der vor 23 Jahren angegebene Zweck der Sicherung des einigungsbedingten Mittelbedarfs des Bundes sei inzwischen weggefallen. Daher sei die Verfassungsmäßigkeit nicht mehr gegeben, weil der Ausnahmecharakter der Ergänzungsabgabe eine dauerhafte und immerwährende Erhebung dieser Steuer verbiete.

Die FDP-Fraktion wollte den Solidaritätszuschlag mit einem Gesetzentwurf (19/1038) aufheben lassen. Zur Begründung schrieb die Fraktion, den Bürgern sei bei Einführung des Solidaritätszuschlages versprochen worden, dieser werde nur befristet erhoben. Das unbefristete Solidaritätszuschlaggesetz sei 1995 mit der Begründung erlassen worden, dieses "finanzielle Opfer" sei zur Finanzierung der Vollendung der Einheit unausweichlich. Mittelfristig sei eine Überprüfung zugesagt worden. "Der zur Vollendung der deutschen Einheit aufgelegte Solidarpakt II läuft 2019 aus, so dass auch die Legitimation des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 spätestens zu diesem Zeitpunkt wegfällt", begründete die FDP-Fraktion ihren Vorstoß. Einen Fortbestand des Solidaritätszuschlags hält die Fraktion für einen Verstoß gegen das Grundgesetz. In einem Fachgespräch des Finanzausschusses hatte eine Mehrheit der Experten auch eine Abschaffung des Zuschlags empfohlen. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Professor Hans-Jürgen Papier, hatte die Auffassung der FDP-Fraktion unterstützt, wonach der Solidaritätszuschlags mit dem Ende des Solidarpakts II verfassungsrechtlich nicht mehr zu rechtfertigen sei.

Die Koalition hatte die Vorstöße der beiden Oppositionsfraktion im Finanzausschuss des Bundestages mit ihrer Mehrheit mehrfach vertagen lassen. Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, den Zuschlag schrittweise abzuschaffen. Durch eine neue Freigrenze sollen rund 90 Prozent aller Steuerzahler ab 2021 vollständig von der Zahlung des Solidaritätszuschlags befreit und damit um zehn Milliarden Euro entlastet werden. hle