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ASYL I : Familienstreit

Kompromiss zu Flüchtlingsnachzug beschlossen

05.02.2018
2023-08-30T12:33:48.7200Z
5 Min

Für Die Linke ist es in den Worten ihres Fraktionschefs Dietmar Bartsch ein "fauler Kompromiss", für seine Grünen-Kollegin Katrin Göring-Eckardt ein "unsäglicher Kompromiss", für SPD-Fraktionsvize Eva Högl ein "akzeptabler Kompromiss" und für Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) steht der Kompromiss "für Humanität und Verantwortung". Die Rede ist bei allen Vieren von der Verständigung zwischen Union und SPD über die künftige Regelung des Familiennachzugs nach Deutschland zu Flüchtlingen mit subsidiärem, also eingeschränktem Schutzstatus, die der Bundestag vergangene Woche beschlossen hat.

Danach wird die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten, die Mitte März ausläuft, längstens bis zum 31. Juli 2018 verlängert. Ab dem 1. August sollen danach aus humanitären Gründen monatlich insgesamt 1.000 Ehepartnern sowie minderjährigen Kindern subsidiär Geschützter beziehungsweise Eltern subsidiär geschützter Minderjähriger eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden können. Der Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes, wonach Ausländern aus dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, soll davon ebenso unberührt bleiben wie der Paragraf 23, der bestimmt, dass oberste Landesbehörden aus humanitären Gründen eine solche Erteilung anordnen können. Für den entsprechenden Gesetzentwurf der Unions-Fraktion (19/439) in geänderter Fassung (19/596) votierten 376 Abgeordnete. Dagegen stimmten 298, darunter zehn Sozial- und drei Christdemokraten; vier Parlamentarier enthielten sich.

Gegensätzliche Vorlagen Gesetzentwürfe der Fraktionen von AfD (19/182), FDP (19/425) und Die Linke (19/241) fanden ebenso wie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/454) keine Mehrheit. Die AfD-Vorlage sah einen "völligen Wegfall des gesetzlichen Nachzugsanspruchs für Familienangehörige subsidiär Schutzberechtigter" vor. Nach dem FDP-Gesetzentwurf sollte der Nachzug grundsätzlich für weitere zwei Jahre ausgesetzt, aber zugleich für verschiedene Ausnahmefälle wieder zugelassen werden. Die Linke wollte mit ihrem Entwurf die derzeitige Warteregelung mit sofortiger Wirkung aufheben, und die Grünen forderten in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, keine Initiativen mit dem Ziel der Verlängerung der Aussetzung zu ergreifen.

Auf eben eine solche Verlängerung und die darauf folgende Kontingent-Regelung für 1.000 Betroffene pro Monat hatten sich Union und SPD in ihren Sondierungen verständigt. Die Frage, ob in dem Kontingent auch Härtefälle eingerechnet werden, war in den Sondierungsergebnissen nicht explizit angesprochen worden, doch forderte der anschließende SPD-Parteitag eine "weitergehende Härtefallregelung für den Familiennachzug".

In der Bundestagsdebatte appellierte de Maizière an die Sozialdemokraten, zu dem ausgehandelten Kompromiss zu stehen. Der Union sei wichtig gewesen, dass es nicht wieder zu einem Anspruch auf Familiennachzug komme, der SPD dagegen, "dass es überhaupt wieder Familiennachzug gibt". Es sei normal, dass der jetzt gefundene Kompromiss unterschiedlich bewertet werde und jede Seite zeigen wolle, dass sie gut verhandelt habe: "Wir finden, dass die Union gut verhandelt hat. Die SPD findet - oder sollte auch sagen -, dass auch sie gut verhandelt hat", betonte der Ressortchef. Entscheidend sei jedoch, zum Inhalt des Kompromisses zu stehen. Er bekräftigte, dass die bestehenden Härtefallregelungen nicht auf das Kontingent angerechnet würden. Während man für die Kontingent-Regelung Kriterien brauche, über die man noch sprechen werde, entzögen sich Härtefälle einer "Kriterienbeschreibung im Vorhinein". Man brauche hier auch "ein bisschen Barmherzigkeit", fügte der Minister hinzu.

SPD-Fraktionsvize Eva Högl nannte den Umgang mit Schutzsuchenden einen "Gradmesser dafür, wie ernst wir es meinen mit Menschenwürde und dem Schutz der Familie". Nicht alle verfolgten Menschen könnten in Deutschland Schutz und Sicherheit erhalten, doch erfolge der Familiennachzug legal, sicher und geordnet. Auch sei er wichtig für die Integration. Deshalb sei es für die SPD "sehr schwer, den Familiennachzug auszusetzen, zu begrenzen oder deutlich zu reduzieren". Die gute Botschaft sei indes, dass es ab dem 1. August wieder Familiennachzug für subsidiär Geschützte geben soll. Auch könnten bereits wieder Anträge gestellt werden. Högl verwies zugleich darauf, dass im vergangenen Jahr 66 Menschen unter die Härtefall-Regelung des Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz gefallen seien. Hier habe man die Aufgabe, diese Härtefall-Regelung anders auszugestalten, damit sie für mehr Betroffene gilt.

Christian Wirth (AfD) sagte, nach Auffassung seiner Fraktion habe eine Familienzusammenführung nicht in Deutschland zu erfolgen, sondern beispielsweise in Schutzzonen in Syrien oder seinen Nachbarländern. Das sei aber Aufgabe der Vereinten Nationen und nicht der Bundesrepublik. Zugleich warf er UNO und der EU vor, "für Europa eine Migration aus Nahost und Afrika" zu fordern, "um den Nationalstaaten in Europa das Rückgrat zu brechen". Der Bundesregierung hielt der AfD-Abgeordnete vor, sie wolle die subsidiär Geschützten nicht zurückführen. Vielmehr werde der "vollkommene Familiennachzug" kommen. Wer eine "Massenmigration nach Deutschland" wolle, solle dies sagen und den Weg für Neuwahlen frei machen.

Der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae konstatierte, dass sich die Union bei ihrem Kompromiss mit der SPD "auf ganzer Linie" durchgesetzt habe. Dabei werde "sogar eine Obergrenze für Härtefälle" geschaffen, "und das kann nicht angehen", monierte der FDP-Mann. Seine Fraktion wolle eine klare Härtefallregelung, aber auch gut integrierten Menschen den Nachzug ermöglichen. Der Kompromiss von Union und SPD erzeuge dagegen "sogar bei den Härtefällen Warteschlangen". Auch finde sich darin nichts zur Frage, wie sichergestellt werden solle, dass nicht gerade die "gravierendsten Fälle am längsten warten müssen". Dieser Kompromiss könne nicht der große Wurf sein, und er sei gespannt darauf, wie die SPD-Führung ihn der Partei "schmackhaft machen" wolle.

Auch Bartsch attestierte der Union, sich bei der Übereinkunft mit den Sozialdemokraten "komplett durchgesetzt" zu haben. CDU/CSU und SPD böten beim Familiennachzug ein "Trauerspiel zu Lasten der Menschlichkeit", kritisierte der Linken-Fraktionschef. Dabei sei es eine moralische Pflicht, Familienzusammenführung zu ermöglichen. Seine Fraktion wolle, "dass jedes Kind in Sicherheit bei seiner Familie aufwachsen kann". Der vorgelegte Kompromiss sei dagegen "willkürlich, moralisch fragwürdig und unmenschlich". Damit werde der Rechtsanspruch auf Familiennachzug "durch eine bloße Ermessensregelung" ersetzt. "Hinter dem sperrigen Namen ,Subsidiär' verstecken sich schwerste Schicksale, und mit dieser Regelung werden diese Schicksale nochmal gnadenlos erschwert", fügte Bartsch hinzu.

»Gnadenrecht« Göring-Eckardt verwies wie Bartsch darauf, dass das Grundgesetz Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stelle. Nun werde jedoch aus einem Grundrecht "ein Gnadenrecht". Zugleich hielt die Grünen-Fraktionschefin der CSU vor, es zur "Grechtchenfrage für dieses Land" zu machen, ob Familien zusammenkommen können. Das sei weder christlich noch sozial, sondern "komplett absurd". Auch würden die Betroffenen betrogen, denen 2016 gesagt worden sei, dass der Familiennachzug in zwei Jahren wieder möglich sei. Dies schade auch dem Rechtsstaat.

Der CDU-Abgeordnete Stephan Harbarth verwies demgegenüber darauf, dass Deutschland in den vergangenen Jahren Flüchtlingen "Zuflucht in einer sehr großzügigen Weise gewährt" und eine "große humanitäre Leistung" erbracht habe. Die Bundesrepublik habe mehr Menschen in Not aufgenommen "als der Rest Europas zusammen", argumentierte er. Man dürfe aber auch die Aufnahmefähigkeit und Integrationsbereitschaft des Landes nicht überfordern. Dem werde die nun gefundene Neuregelung gerecht.