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staatsbürgerschaft : Erneute Kontroverse um Optionspflicht

Kritik an »völkischen Begriffen« in Gesetzesbegründung der AfD

05.02.2018
2023-08-30T12:33:48.7200Z
3 Min

Eine Rückkehr zur Optionspflicht im Staatsbürgerschaftsrecht, wie von der AfD in einem Gesetzentwurf (19/86) gefordert, wird es wohl nicht geben. Während der ersten Lesung vergangenen Freitag sprachen sich im Bundestag Vertreter von SPD, FDP, Linken und Grünen für die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft und gegen eine Optionspflicht aus. Zugleich warfen sie der AfD vor, völkische Begriffe zu nutzen, "Fake News" zu verbreiten und das Grundgesetz nicht zu akzeptieren. Die Union hält die Optionspflicht zwar für eine sinnvolle Regelung, da niemand zwei Gesellschaften dienen könne, wie Marian Wendt (CDU) sagte. Zustimmen könne er der Vorlage aber dennoch nicht, da der Gesetzentwurf "mit der Hand des Hasses" geschrieben worden sei, sagte Wendt.

Der Gesetzentwurf zielt auf eine Rückkehr zur bis 2014 geltenden Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht ab. Diese sah vor, dass sich in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden müssen. Seit 2014 werde die Doppelstaatlichkeit aber "im Gegensatz zum Sinn dieser Bestimmung" auf Dauer gewährt, kritisiert die AfD-Fraktion. Dies führe "automatisch zu einer großen und wachsenden Anzahl doppelstaatiger Personen und damit in die vielfältige Problematik einer massenhaften, ja regelhaften Doppelstaatigkeit, die es zu vermeiden gilt", heißt es in der Gesetzesbegründung.

In der Debatte sagte Gottfried Curio (AfD), die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft dürfe nur die Antwort auf eine zu fordernde Integrationsleistung des an der Staatsbürgerschaft Interessierten sein. "Also die Antwort auf ein definitives und ausschließliches Bekenntnis zu Deutschland", betonte der AfD-Abgeordnete. "Fremdstaatler" müssten sich auf ihr neues Land einlassen wollen. Mit dem Pass des Zweitstaates, dem "geistigen Rückfahrschein in der Tasche", werde dies aber schwerlich gelingen.

Die Optionspflicht sei eine sinnvolle Regelung, befand Wendt, der die doppelte Staatsbürgerschaft als Integrationshindernis bezeichnete. "Wer wirklich Deutscher werden will, braucht keine weitere Staatsbürgerschaft", sagte der CDU-Abgeordnete. Dass seine Fraktion dem Gesetzentwurf nicht zustimmen könne, habe vor allem mit der von der AfD angeführten Begründung zu tun. So sei es eine "unverhohlene Herabsetzung von Nichtdeutschen", wenn die AfD diese als "Fremdstaatler" und "fremdkulturelle" Personen bezeichne. Der AfD gehe es "um Abschottung, Ausgrenzung und Diskriminierung", sagte Wendt.

Aus Sicht von Sebastian Hartmann (SPD) sind es nicht die zwei Pässe, die einen Loyalitätskonflikt auslösen, sondern die Aberkennung einzelner Teile der eigenen Identität. Seine Fraktion sei stolz darauf, 2014 die Optionspflicht abgeschafft zu haben, betonte er. "Die SPD bekennt sich zu einem modernen Staatsangehörigkeitsrecht. Wir sichern den Zusammenhalt in der Gesellschaft und spielen nicht die eine Gruppe gegen die andere aus", sagte er.

Einwanderungsgesetz Jürgen Martens (FDP) verwies darauf, dass in Deutschland 1,7 Millionen Menschen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit leben würden. Von "massenhafter doppelter Staatsbürgerschaft" und einer "Übernahme der Politik durch Doppelstaatler", wie von der AfD behauptet, "sind wir weit entfernt". Die FDP plädiere für ein umfassendes Gesetzeswerk in Sachen Staatsbürgerschaftsrecht, sagte Martens. Ziel sei ein Einwanderungsgesetz und ein Staatsangehörigkeitsrecht "aus einem Guss".

Kritik an dem Entwurf gab es auch von Linken und Grünen. Niema Movassat (Linke) sprach sich gegen die Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft aus. Mehrstaatlichkeit fördere die Integration, urteilte er. Filiz Polat (Grüne) lehnte die Optionspflicht "ohne Wenn und Aber" ab. Junge Deutsche würden so unter dem Damoklesschwert einer drohenden Ausbürgerung aufwachsen.