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gesundheit : Strittige Doppelbeiträge auf Betriebsrenten

Rentner fühlen sich durch Abgabenregelung getäuscht. Änderungen in Aussicht gestellt

05.02.2018
2023-08-30T12:33:48.7200Z
3 Min

Doppelte Beitragszahlungen zur Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf Direktversicherungen und Betriebsrenten werden im Bundestag überwiegend kritisch gesehen. Das zeigte sich in der vergangenen Woche in einer Aussprache über einen Antrag (19/242) der Linken, in dem die Abgeordneten der Fraktion eine Entlastung der Rentner durch eine Reform bei der betrieblichen Altersvorsorge verlangen.

Seit dem Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes 2004 unterliegen die aus einer Direktversicherung als Kapitallebensversicherung geleisteten Versorgungsbezüge der vollen Beitragspflicht zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Damit müssen Versicherte unter Umständen doppelt Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten, einmal bei der Einzahlung und einmal bei der Auszahlung.

Dieser Missstand hätte nach Angaben der Linksfraktion mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ausgeräumt werden sollen. Demnach sollten alle Formen der betrieblichen Altersversorgung gleich behandelt und nur "einmal verbeitragt" werden. Die "doppelte Verbeitragung" sei aber nur für die betriebliche Riester-Versorgung abgeschafft worden. Für die anderen Konstellationen, die zu doppelter Verbeitragung führten, habe das Gesetz keine Verbesserungen vorgesehen.

In der Debatte machten Sprecher von SPD, Linken, AfD und FDP deutlich, dass die jetzige Regelung große Ungerechtigkeiten berge, die nicht länger hinzunehmen seien. Vertreter von Union und Grünen gaben zu bedenken, dass ein kompletter oder teilweiser Verzicht auf die Beiträge zu erheblichen Finanzlücken in der GKV führen würde und damit zu neuen Ungerechtigkeiten. Gleichwohl räumten auch Union und Grüne ein, dass diese Regelung nochmals überprüft werden sollte. 2016 hatte es zu einem ähnlichen Antrag bereits eine Expertenanhörung im Bundestag gegeben, die teilweise auch kritisch ausgefallen war.

Matthias Birkwald (Linke) erinnerte daran, dass angesichts des abgesenkten Rentenniveaus die Menschen aufgefordert worden seien, mit betrieblicher Altersvorsorge gegenzusteuern. Heute hätten 57 Prozent der Beschäftigten Anspruch auf eine Betriebsrente, für viele gebe es bei der Auszahlung jedoch ein "böses Erwachen".

Sabine Dittmar (SPD) merkte an, die gängige Praxis sei zwar vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden, werde jedoch "von vielen ganz verständlicherweise als sehr ungerecht empfunden". Auch die SPD schaue kritisch auf das unter Rot-Grün verabschiedete Gesetz zurück, vor allem was die Transparenz und den Umgang mit Altverträgen angehe. Es sei zwar schwierig, eine für alle gerechte Regelung zu finden, es werde jedoch mit Nachdruck an einer Lösung gearbeitet.

Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) sagte, zu den Ungerechtigkeiten gehöre, dass Privatversicherte von Zahlungen befreit seien. Mit der Gesetzesänderung 2004 seien zudem für die rund 5,9 Millionen Arbeitnehmer mit Altverträgen "die Regeln mitten im Spiel und rückwirkend geändert worden". Die Menschen hätten darauf vertraut, dass ihnen die zugesagten Leistungen im Alter ausgezahlt werden. Till Mansmann (FDP) sagte, doppelt berechnete GKV-Beiträge seien den Bürgern "nicht zu vermitteln". Sie fühlten sich vom Staat getäuscht.

Maria Klein-Schmeink (Grüne) monierte, die Linke verfolge einen Ansatz, der das Potenzial habe, die Krankenversicherung für Rentner zu "sprengen". Sie räumte ein, dass die Belastung der Altverträge und die Beitragsbefreiung für Privatversicherte problematisch seien. Rudolf Henke (CDU) hielt der Linken vor, einen widersprüchlichen und "populistischen" Antrag vorgelegt zu haben. Über Reformen könne man aber nachdenken. Erich Irlstorfer (CSU) versicherte, in den Koalitionsverhandlungen werde auch dieses Thema behandelt. Der Antrag soll im Gesundheitsausschuss weiter beraten werden.