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EUROPARAT : Gelbe Karte für Russland

Neue Regeln bei Vertragsverletzungen

15.04.2019
2023-08-30T12:36:20.7200Z
2 Min

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat für den Fall, dass ein Mitgliedstaat gegen seine satzungsgemäßen Verpflichtungen verstößt oder wesentliche Grundsätze und Grundwerte der paneuropäischen Organisation nicht achtet, ein "Verfahren für eine gemeinsame Reaktion" vorgeschlagen. Auf ihrer Frühjahrstagung Ende vergangener Woche verabschiedeten die Abgeordneten eine Entschließung für ein schrittweises Vorgehen, das etwa einen koordinierten Dialog mit dem betroffenen Mitgliedstaat und die Einrichtung eines eigenen Monitoring-Verfahrens mit einer gemeinsamen Arbeitsgruppe vorsieht. Schließlich soll auch eine Entscheidung über die vorläufige Aufhebung der Mitgliedschaft und einen Austritt getroffen werden.

Die Normen des Europarates würden 70 Jahre nach seiner Gründung zunehmend infrage gestellt werden, erklärten die Versammlungsmitglieder dazu. Sie appellierten an die Mitgliedstaaten, ihr Bekenntnis zu den Werten und Grundsätzen der Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zu bekräftigen.

Reaktion auf Russland Hintergrund der Entschließung ist unter anderem der massive Konflikt der Parlamentarischen Versammlung mit Russland. Im April 2014 hatte sie den 18 russischen Abgeordneten aus Protest gegen die Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim durch Russland das Stimmrecht entzogen. Seither boykottiert die russische Delegation die Sitzungen. Im Juni 2017 stellte Russland zudem die Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge in Höhe von rund 33 Millionen Euro jährlich ein. Was den Europarat vor große finanzielle Probleme stellt - die Beiträge machen knapp zehn Prozent des Gesamthaushaltes der Länderorganisation aus. Bezugnehmend auf den Streit rief die Versammlung zu einem intensiveren Dialog auf, um "eine Situation zu vermeiden, in welcher der größte Mitgliedstaat aufgefordert wird, den Europarat zu verlassen, oder dies von sich aus tut"- mit all den geopolitischen Auswirkungen und Folgen für die Bevölkerung Russlands, die dadurch entstünden. Russland solle eine "Versammlungsdelegation bestimmen und seine Pflichtbeiträge zum Haushalt des Europarates wieder entrichten", forderten die Abgeordneten. Andernfalls könnte die Mitgliedschaft in den beiden satzungsgemäßen Organen durch eine Entscheidung des Ministerkomitees aufgehoben werden.

Weitreichende Folgen Vor diesem Schritt hatte der Generalsekretär des Europarats, der Norweger Thorbjörn Jagland, vor Beginn der Tagung allerdings gewarnt. Denn er würde zugleich bedeuten, dass Russland aus der Europäischen Menschenrechtskonvention austritt. Auf der einen Seite würden dann rund 750 Millionen Bürger aus 46 Europaratsländern stehen, die sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wenden könnten, betonte Jagland. Auf der anderen Seite stünden 150 Millionen Russen, die keinen Zugang mehr zu dem Straßburger Gerichtshof hätten. "Wenn Russland aus der Menschenrechtskonvention austritt, wird es ein anderes Land sein", warnte er.

Der Gerichtshof hatte Russland allein im vergangenen Jahr 238 Mal wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt - unter anderem wegen der wiederholten Festnahmen des prominenten Kreml-Kritikers Alexej Nawalny. Derzeit sind außerdem mehr als 10.000 Klagen russischer Bürger beim EGMR anhängig.