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Vor 20 Jahren... : Bayern und das Kreuz

15.04.2019
2023-08-30T12:36:20.7200Z
1 Min

21.4.1999: Bundesverwaltungsgericht erlaubt Kruzifix im Klassenzimmer. Im April 2018 beschloss das bayerische Kabinett, dass in jedem Dienstgebäude des Freistaats ein Kreuz anzubringen sei. Der sogenannte Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sorgte für hitzige Diskussionen. Doch Streit ums Kreuz ist nichts Neues: Fast auf den Tag genau 19 Jahre zuvor entschied das Bundesverwaltungsgericht über eine umstrittene Kruzifix-Regelung in bayerischen Schulen. Hintergrund war die Klage eines bekenntnislosen Vaters, der nicht wollte, dass seine Tochter "unterm Kreuz" unterrichtet wurde.

Bereits 1995 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, Schüler in staatlichen Schulen könnten nicht gezwungen werden, mit einem Kreuz oder Kruzifix, also einem Kreuz mit dem Gekreuzigten, im Klassenzimmer zu lernen. Am 21. April 1999 erklärte das Bundesverwaltungsgericht dennoch, dass es keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung im bayerischen Schulgesetz habe, in dem Kreuze in Grund- und Hauptschulen vorgeschrieben, die Möglichkeit eines Widerspruchs von Eltern allerdings vorgesehen ist. Das christliche Symbol in Klassenzimmern blieb also erlaubt. Im konkreten Fall entschied das Gericht jedoch, dass in allen Räumen, in denen das Mädchen regelmäßig unterrichtet wurde, Kreuze abgehängt werden mussten. Bayerns Kultusministerin Monika Hohlmeier (CSU) wertete das Urteil dennoch als Erfolg, es stimme sie aber "nachdenklich, wenn ein Einzelner "ohne Rücksicht auf die Empfindungen einer großen Gemeinschaft" sein Ziel verfolgt. Benjamin Stahl