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wirtschaft : Beteiligung an Konzernen

Sicherheitsrelevante Firmen im Blick

15.04.2019
2023-08-30T12:36:20.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat sich in der vergangenen Woche mit der zwölften Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (19/7139) befasst. Er folgte dabei einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschuss, die Aufhebung der Verordnung nicht zu verlangen. Zugleich lehnten die Abgeordneten drei Oppositionsanträge ab, bei denen es um die Attraktivität des Standorts Deutschland für ausländisches Kapital geht.

Ziel der Neuregelung ist eine intensivere Prüfung beim Erwerb von Beteiligungen an sicherheitsrelevanten Unternehmen. Wie es in der Verordnung heißt, werden Investitionen künftig bereits bei einem beabsichtigten Erwerb von zehn Prozent der Stimmrechte geprüft. Bisher sind es 25 Prozent. Die Neuregelung gilt für bestimmte verteidigungsrelevante Unternehmen sowie für Unternehmen im Bereich bestimmter ziviler sicherheitsrelevanter Infrastrukturen wie etwa Kraftwerke oder Stromnetze.

Die FDP plädierr in ihren Anträgen (19/8953, 19/4216) dafür, die Verschärfungen zurückzunehmen. Das Land entziehe sich dem Wettbewerb, ohne damit wirksame Schritte gegen unfairen Wettbewerb aus dem Ausland einzuleiten, heißt es zur Begründung. Im zweiten Antrag fordert die FDP bei ausländischen Direktinvestitionen eine Meldepflicht analog dem Wertpapierhandelsgesetz. Die Grünen sprechen sich für einen Schutz von Schlüsseltechnologien und strategischer Infrastruktur aus und fordern in ihrem Antrag (19/5565) eine europäische Industriestrategie.