Piwik Webtracking Image

wahlrecht : Reform als Hürdenlauf

In diesem Jahr werden die Europaabgeordneten nach neuen Regeln gewählt

29.04.2019
2023-08-30T12:36:21.7200Z
3 Min

Als sich die Europaabgeordneten vor vier Jahren erstmals mit einer Reform des Europawahlrechts befassten, hatten sie Großes vor. Attraktiver sollte die Europawahl werden und vor allem weniger national, wie es der für das Thema zuständige Europaabgeordnete Jo Leinen (SPD) formulierte. Von dem Neun-Punkte-Plan, den Leinen damals ausarbeitete, blieb am Ende wenig übrig. Bei den Verhandlungen ließen die Mitgliedstaaten wenige Änderungen an den bisherigen Regeln zu, ehe sie die Reform im vergangenen Jahr endgültig beschlossen.

Sperrklausel Künftig wird den EU-Bürgern die Teilnahme an der Wahl erleichtert - zum einen durch die Einführung der Briefwahl, zum anderen durch das Recht, auch in Drittstaaten außerhalb der EU das Europäische Parlament (EP) zu wählen. Das betrifft unter anderem die 1,4 Millionen EU-Bürger in der Schweiz. Die illegale mehrfache Stimmabgabe soll in Zukunft nicht mehr möglich sein, weil die Mitgliedstaaten ihre Wahlregister besser abgleichen wollen. Außerdem gilt nun eine Sperrklausel. Parteien in größeren EU-Mitgliedstaaten, die mehr als 35 Abgeordnete nach Straßburg entsenden, müssen zwischen zwei und fünf Prozent der Stimmen erreichen, um in die Volksvertretung einziehen zu können. Vorangetrieben wurde die Neuregelung von der Bundesregierung, die den Einzug kleinster und extremistischer Parteien in das Europaparlament in Zukunft verhindern wollte.

Gerichtsurteil Pikanterweise hatte ausgerechnet das Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) erst 2014 die Drei-Prozent-Hürde im deutschen Europawahlgesetz ersatzlos gestrichen und damit Kleinstparteien wie den Freien Wählern und den Piraten den Einzug ins das Parlament überhaupt erst ermöglicht. Seither haben sie sieben von insgesamt 96 deutschen Sitzen im Straßburger Parlament inne. Diese Gerichtsentscheidung umgeht die Politik nun mit der Einführung der Sperrklausel im EU-Recht. Deutschland hat die Novelle allerdings nicht rechtzeitig vor der nahenden Europawahl umsetzen können. Grund ist die Ablehnung der Grünen, die der Neuregelung in Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen. Zusammen mit FDP und Linken warnen sie, dass die Klausel größere Parteien wie CDU und SPD bevorzuge. Die Grünen berufen sich bei ihrer Ablehnung auch auf den europäischen Verhaltenskodex für Wahlen, der vorsieht, dass es in den zwölf Monaten vor Wahlen keine grundlegenden Änderungen am Wahlrecht geben sollte. Die Bundesregierung muss nun spätestens bis zur nächsten Europawahl im Jahr 2024 eine Lösung finden.

Mindestalter Viele Teile des Neun-Punkte-Plans von Leinen sind bei den zweijährigen Verhandlungen über die Wahlrechtsreform auf der Strecke geblieben. So wird das Mindestalter von Kandidaten in den Mitgliedsländern weiter variieren. Im Europaparlament war außerdem auch wegen der schwachen Wahlbeteiligung die Vorstellung vertreten worden, EU-Bürger sollten schon vor der Volljährigkeit ab dem Alter von 16 Jahren wählen können, wie das in Österreich bereits möglich ist. Junge Menschen sollten sich schon früh mit der europäischen Idee befassen, argumentierte Leinen. Die EU-Staaten hielten jedoch nichts von einer allgemeinen Absenkung des Wahlmindestalters. Auch ist die Idee von transnationalen Listen, bei der Parteien Kandidaten aus unterschiedlichen Ländern nominieren könnten, gescheitert. Das EU-Parlament hatte zudem ein ausgewogenes Verhältnis von männlichen und weiblichen Kandidaten auf den Parteilisten gefordert. Die EU-Staaten haben eine feste Quote jedoch abgeschmettert.

Spitzenkandidaten Kassiert haben sie auch das Anliegen, den Spitzenkandidatenprozess für die Wahl des EU-Kommissionspräsidenten formal anzuerkennen. Bei der Europawahl 2014 hatte sich das Parlament durchgesetzt und Wahlsieger Jean-Claude Juncker zum EU-Kommissionspräsidenten gewählt. Doch viele Staats- und Regierungschefs wollten das Prinzip des Spitzenkandidaten nicht dauerhaft akzeptieren. Nach ihrer Lesart des Vertrags von Lissabon steht ihnen das letzte Wort bei der Personalauswahl zu. Tatsächlich sieht der EU-Vertrag vor, dass die Staats- und Regierungschefs über die Personalie an der Spitze der EU-Kommission im Lichte des Ergebnisses der Europawahl entscheiden. Entsprechend ist unklar, wie die Topposition in diesem Jahr besetzt wird.

Für Jo Leinen geht die Wahlrechtsreform trotz aller Abstriche dennoch in die richtige Richtung. Sie ist ein Schritt, die Europawahlen nach gleichen Regeln in allen EU-Mitgliedstaaten zu organisieren und den europäischen Charakter dieser Wahlen zu verdeutlichen, betonte er nach der Abstimmung im Juli 2018. Der Grünen-Politiker Sven Giegold bedauerte hingegen, es sei noch ein langer Weg bis zu wirklich europäischen Europawahlen.

Ob die Reform wie erhofft dazu beitragen wird, die traditionell niedrige Wahlbeteiligung auf europäischer Ebene zu erhöhen, muss sich erst noch zeigen. Seit der ersten Direktwahl des Europäischen Parlaments im Jahr 1979 ist sie jedenfalls kontinuierlich gefallen. Lag sie 1979 bei immerhin 62 Prozent, so erreichte sie 2014 nur noch 43 Prozent.

Die Autorin ist Korrespondentin der "Wirtschaftswoche" in Brüssel.