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kompetenzen : Nicht ohne den Bundestag

Abgeordnete mischen in Europapolitik mit

29.04.2019
2023-08-30T12:36:21.7200Z
2 Min

In der Europapolitik geht ohne den Deutschen Bundestag heute wenig. Wurden die Abgeordneten bis Anfang der 1990er Jahre nur lückenhaft von der Bundesregierung unterrichtet, haben sie inzwischen umfassende Informations- und Mitbestimmungsrechte erstritten. Grundlage ist Artikel 23 des Grundgesetzes in der Fassung von 1992. Danach wirkt der Bundestag an der politischen Meinungsbildung des Bundes zu Angelegenheiten der Europäischen Union mit; die Bundesregierung muss Parlament und Bundesrat "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" über EU-Angelegenheiten unterrichten. Um das zu untermauern, konstituierte sich im Bundestag im selben Jahr der EU-Ausschuss, den derzeit der CDU-Abgeordnete Gunther Krichbaum leitet (siehe Interview auf Seite 2).

25.000 Dokumente Doch erst 2006 konkretisierte die "Vereinbarung von Bundestag und Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union" (BBV) die Informationsrechte des Bundestages. Um sie bestmöglich umzusetzen, wurde Anfang 2007 zum einen das Verbindungsbüro des Bundestages in Brüssel eröffnet. Zum anderen wurde in der Bundestagsverwaltung das Europa-Referat geschaffen, aus dem inzwischen eine Unterabteilung mit sechs Referaten geworden ist. Eines von ihnen ist ausschließlich damit befasst, sämtliche EU-Dokumente - es sind mehr als 25.000 pro Jahr - sowie die Unterrichtungen der Bundesregierung zu registrieren, in das bundestagsinterne EU-Informationssystem EuDoX einzuspeisen und den Ausschüssen inhaltlich zuzuordnen. Über EuDoX können die Abgeordneten dann sämtliche Informationen sowie Dossiers über einzelne Themen und Termine abrufen.

Reformvertrag Der 2009 in Kraft getretene Reformvertrag von Lissabon billigte den nationalen Parlamenten in vielen Bereichen zusätzliche Rechte zu. Im selben Jahr entschied das Bundesverfassungsgericht in seinem "Lissabon-Urteil", das deutsche Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag müsse dem Bundesrat und Bundestag mehr Rechte einräumen. Daraufhin entstanden das "Integrationsverantwortungsgesetz" (IntVG) als neues Begleitgesetz und das "Zusammenarbeitsgesetz zwischen Bundestag und Bundesrat" (EUZBBG) als Nachfolger der BBV.

Die Bundesregierung muss Bundesrat und Bundestag seither "frühzeitig, umfassend und fortlaufend" unterrichten. Eine der wohl wichtigsten Neuerungen ist jedoch, dass der Bundestag nun Stellungnahmen abgeben kann, welche die Bundesregierung bei Verhandlungen auf europäischer Ebene berücksichtigen muss ("Parlamentsvorbehalt"). Auch sind Änderungen des EU-Primärrechts und Kompetenzerweiterungen der EU nach dem IntVG nur noch möglich, wenn ein Zustimmungsgesetz des Bundestages vorliegt. 2012 urteilten die Karlsruher Richter außerdem, dass der Bundestag bei Maßnahmen zur Euro-Rettung eingebunden sein muss.