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grundgesetz : Schön schlicht

70 Jahre nach der Verkündung bekommt die Verfassung viel Lob von allen Seiten

20.05.2019
2023-08-30T12:36:22.7200Z
6 Min

Für die Besucher des Berliner Regierungsviertels ist der Zugang zum Grundgesetz besonders leicht. Auf einer Scheibeninstallation nahe dem Reichstag und direkt an der früheren innerdeutschen Grenze stehen die Grundrechte aufgereiht wie Mahnungen. Touristen bleiben stehen, machen Fotos und lesen diese einprägsamen Sätze, die von Fachleuten und Laien gleichermaßen gelobt werden, weil sie so gut verständlich, so eingängig und ausdrucksstark sind, sogar für Ausländer mit ein paar Kenntnissen in Deutsch.

Vermutlich gibt es nicht wenige Bürger, die zumindest einen Satz aus dieser Verfassung zitieren können. Vielleicht diesen: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." (Artikel 3). Oder den: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." (Artikel 16a). Oder auch: "Eine Zensur findet nicht statt." (Artikel 5). Und natürlich thront über allem der Artikel 1 mit dem fulminanten Anspruch: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Anders formuliert: Die Barbarei der Nazis darf sich nie wiederholen.

Als am 23. Mai 1949 der Parlamentarische Rat in Bonn das Grundgesetz verkündete, waren die Erinnerungen an Hitlers "totalen Krieg", an die Gefallenen, die Bomben und den Holocaust noch frisch. Berlin war eine Trümmerstadt, am Spreeufer stand die Ruine des Reichstags, Jahre später zog sich die Mauer dort lang, in Richtung Osten die DDR, umzingelt von Stacheldraht.

Mit der Verkündung des Grundgesetzes entstand die Bundesrepublik Deutschland als freiheitlich-demokratischer und sozialer Rechtsstaat. Ein paar Monate später, am 7. Oktober 1949, legte auch der von der Sowjetunion kontrollierte Ostteil des Landes eine Verfassung vor und begründete die Deutsche Demokratische Republik (DDR). Mit der doppelten Staatsgründung 1949 war die staatliche Teilung Deutschlands besiegelt.

Provisorium Die parlamentarische Arbeit würde im Westen in den kommenden Jahrzehnten vornehmlich in Bonn stattfinden, der "provisorischen" Hauptstadt der Bundesrepublik von 1949 bis 1990. Auch das Grundgesetz war als Provisorium angelegt bis zu einer erhofften baldigen Vereinigung, die dann doch so lange auf sich warten ließ. Aus dem Provisorium wurde eine Dauerlösung. Das Grundsatzwerk hat trotz zahlreicher Änderungen und Ergänzungen bis heute Bestand. Einige Staaten, die über Jahre Erfahrungen mit Diktaturen machen mussten, haben sich das deutsche Grundgesetz für ihre Verfassung zum Vorbild genommen.

Mit der Wiedervereinigung 1990 hätte das Grundgesetz nach Artikel 146 außer Dienst gestellt werden können. Forderungen nach einer gesamtdeutschen Verfassung verhallten jedoch, denn die Wiedervereinigung sollte so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden. Und so traten die ostdeutschen Länder nach Artikel 23 dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei, ein Makel der Einheit, wie Kritiker heute noch meinen.

Das Grundgesetz hat im Laufe der Jahre viele Änderungen erfahren, nur 70 der 146 Artikel bestehen noch im Wortlaut von 1949, wie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages ermittelt hat. Insgesamt 62 Änderungsgesetze in 70 Jahren haben demnach eine Verdoppelung des Textumfangs bewirkt. Das wertvolle Originalexemplar des Grundgesetzes wird heute sicher verwahrt und selten genutzt: Bei der Vereidigung des Bundespräsidenten und bei der Vereidigung des Bundeskanzlers.

Glücksfall Auf einen besonders feierlichen Rahmen verzichtete der Bundestag, als die Abgeordneten vergangene Woche das Grundgesetz würdigten. Von der Tribüne aus verfolgten Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und seine Frau Elke Büdenbender die zweistündige Aussprache, die zumeist unaufgeregt und konstruktiv ablief. Nur einmal griff Parlamentspräsident Wolfgang Schäuble ein, als der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner am Rednerpult den Bundespräsidenten erst winkend begrüßte - "Guten Tag Herr Steinmeier" - um ihn sodann scharf zu attackieren. So etwas gehöre sich nicht, befand Schäuble energisch. Die Vokabeln variierten an diesem Tag, der Tenor blieb gleich: Das Grundgesetz sei ein Glücksfall, Garant für die Entwicklung einer stabilen deutschen Demokratie. Die Fraktionsvorsitzenden als Hauptredner machten aber auch klar, dass die Verfassung mit neuen Herausforderungen mitwachsen müsse.

Klare Sprache Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) sagte, nach dem moralischen Offenbarungseid und dem Zivilisationsbruch der Shoa durch die Nazis sei damals nichts mehr selbstverständlich gewesen, auch der Respekt vor dem Leben nicht. Nie wieder dürften die universellen Rechte infrage gestellt werden. Die Kernerfahrung aus dem Nazi-Terror sei, dass die Grundrechte auch Abwehrrechte gegenüber dem Staat seien. Das Grundgesetz habe den Weg zur Einheit des Landes vorgezeichnet, die erkämpft worden sei mit dem Mut der DDR-Bürger. Heute präsentiere sich Deutschland wiedervereint, respektiert und wirtschaftlich erfolgreich. In der Bevölkerung werde das Grundgesetz geschätzt, seine klare Sprache mache es zeitlos. Brinkhaus zeigte sich gleichwohl offen für Veränderungen, wenngleich "die DNA", die das Grundgesetz erfolgreich gemacht habe, erhalten bleiben müsse. Denkbar seien Änderungen am föderalen System von Bund und Ländern, sagte der CDU-Politiker und brachte eine dritte Föderalismuskommission ins Spiel, die klare Zuständigkeiten und Finanzierungsregeln erarbeiten könnte.

Auch AfD-Fraktionschef Alexander Gauland wertete das Grundgesetz als einen der größten Erfolge der deutschen Geschichte. Die Verfasser hätten aus den Fehlern von Weimar gelernt. Dennoch sei nicht alles gut. Verfassungen müssten gelebt werden und von der Gesellschaft immer aufs Neue verteidigt. Verfassungsfeinde gebe es von links wie rechts und aus dem islamischen Bereich. Die eigentliche Gefahr gehe jedoch von Mehrheiten aus, die im Meinungskampf gegenüber Minderheiten ihren Vorteil anstrebten.

Die Ko-Vorsitzende Alice Weidel warnte vor einer Erosion der Wohlstandsgesellschaft. "Wir stehen auf brüchigem Boden." Arbeitsplätze gingen erdrutschartig verloren, Deutschland entwickle sich von einem Hochleistungsindustriestandort zum Niedriglohnland. Das Sozialstaatsgebot im Grundgesetz werde zur leeren Hülle. Sie monierte zudem aus ihrer Sicht fatale Weichenstellungen der Bundesregierung und nannte die Euro-Rettungspolitik, die Energiewende und die "ungelöste Migrationskrise", die für einen fortgesetzten Verfassungsbruch stehe.

Kinderrechte Die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles sagte, sie habe sich früh beeindrucken lassen "von der Schönheit und Klarheit der Sprache des Grundgesetzes". Die Verfassung habe auch nach 70 Jahren ihre Kraft und Wirkung nicht eingebüßt. Es gebe dort jedoch "noch Platz für einen weiteren schönen klaren Satz" zum Thema Kinderrechte. Die Zeiten änderten sich, aber der "zivilisatorische Kompass" der Verfassung bleibe. Dies helfe, etwa im Umgang mit Künstlicher Intelligenz, die das Zusammenleben infrage stellen könne, wenn es der Überwachung diene. Nahles erinnerte auch an den 1949 von Frauen schwer erkämpften Satz im Grundgesetz: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Es habe dann Jahrzehnte gedauert bis zu einer Handlungsverpflichtung. Die Buchstaben des Gesetzes reichten nicht. Nötig sei eine wirkliche Gleichberechtigung von Mann und Frau. Mit Blick auf die Wiedervereinigung 1990 sagte Nahles, die Ostdeutschen hätten dabei auch dem Grundgesetz einen "Vertrauensvorschuss" gewährt. Gleichwertige Lebensverhältnisse in Ost und West seien aber bis heute nicht erreicht.

Eigentumsfragen FDP-Chef Christian Lindner wertete das Grundgesetz als "kompromisslose Antwort auf jede Form des Kollektivismus". Dies sei eine "großartige Verfassung", die dazu beigetragen habe, "dass wir unser Land als geglückte Demokratie bezeichnen können". Lindner sprach mit Blick auf die zahlreichen Änderungen von einer "atmenden Verfassung". Das Grundgesetz müsse immer wieder auf die Höhe der Zeit gebracht werden. Er sprach sich dafür aus, Artikel 15, der die "Vergesellschaftung" von Eigentum zum Inhalt hat, zu streichen. Egal wie edel das Ziel sei, die Verhältnismäßigkeit der staatlichen Mittel stehe nicht zur Disposition.

Europa Dietmar Bartsch (Linke) widersprach den Forderungen nach einem solchen Eingriff in die Verfassung vehement. Die Frage der Vergesellschaftung komme immer dann auf, wenn andere Steuerungsinstrumente versagten. Das Gemeinwohl stehe im Zweifel über Kapitalinteressen. Das Grundgesetz verpflichte zu einer sozialen Politik und solidarischen Gesellschaft. Er warnte, die Gesellschaft sei sozial gespalten wie lange nicht. Damit sei auch die Menschenwürde infrage gestellt. Die neoliberale Umgestaltung der Gesellschaft berge das Potenzial, die soziale Demokratie zu zerstören. Zudem erlebe der Faschismus gerade einen "Wiedergänger".

Die aus Thüringen stammende Katrin Göring-Eckardt (Grüne) hob die Verankerung Deutschlands in Europa hervor. Deutschland sei "nicht über alles", sondern Teil eines vereinten Europas, das Grundgesetz sei "der Kompass unseres Handelns". Es gehe um die "Zugehörigkeit in Verschiedenheit" und nicht darum, sich gegeneinander auszuspielen.

Im Rückblick auf die Wendezeit räumte sie ein, es wäre wohl gut gewesen, noch einmal über die Verfassung zu reden, über das Recht auf Arbeit oder Wohnraum. Damals sei aber Anderes wichtiger erschienen. Heute sage sie jedoch überzeugt: "Diese Verfassung ist der Herzschlag unserer Demokratie." Allerdings sei das Grundgesetz nicht starr, sondern verändere sich ständig. So gehörten Kinderrechte und Klimaschutz mit in die Verfassung.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt würdigte das Grundgesetz als "Segen der deutschen Geschichte". Das Grundgesetz bilde eine Klammer von Freiheit und Recht und garantiere Meinungsfreiheit. Andere Meinungen seien zugelassen, es müsse aber mit Argumenten überzeugt werden und nicht mit Lautstärke. Die Grenze verlaufe dort, wo die Meinungsfreiheit missbraucht werde, um den Parlamentarismus zu untergraben.