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ASYL : Grenzen des Rechtsstaates

Heftiger Streit im Bundestag über die Regierungspläne zur Verschärfung der Abschiebe-Regeln

20.05.2019
2023-08-30T12:36:23.7200Z
3 Min

Nicht erst seit dem massiven Anstieg der Flüchtlingszahlen im Jahr 2015 und dem späteren Einzug der AfD in den Bundestag schlagen dort die Wellen besonders hoch, wenn die Abgeordneten über Fragen der Ausländerpolitik streiten. Das war auch vergangene Woche nicht anders, als das Parlament in erster Lesung über den Regierungsentwurf eines "Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" betroffener Ausländer (19/10047) debattierte, besser bekannt unter dem Titel "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" (siehe auch Beitrag unten): Damit würden "die verbliebenen Rechte von Schutzsuchenden bis in die Unkenntlichkeit verstümmelt", hieß es von der Linksfraktion, während bei den Grünen von einem "Katalog der Entrechtung und Inhumanität" gesprochen wurde. Aus entgegengesetzer Warte beklagte die AfD eine "einprogrammierte Nichtdurchsetzbarkeit" des Gesetzes, in dem von den Oppositionsfraktionen lediglich die FDP einen "Schritt in die richtige Richtung" sah.

Zentrales Ziel des Regierungsentwurfes ist, wie Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in der Debatte betonte, die "Durchsetzung rechtsstaatlicher und fairer Regeln" Dazu würden "eine Reihe von Schwachstellen im geltenden Recht" behoben. So müssten Ausreisepflichtige alles Zumutbare unternehmen, um einen Pass zu beschaffen; andernfalls erhielten sie eine "Duldung minus". Dabei seien als Sanktionen unter anderem ein Erwerbstätigkeitsverbot und eine Wohnsitzauflage vorgesehen. Auch sollten die Voraussetzungen für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam ausgeweitet werden, um einem Untertauchen zum Zeitpunkt der Abschiebung entgegenzuwirken. Ferner soll nach den Worten des Ressortchefs die Zahl der Abschiebungshaftplätze durch eine auf drei Jahre befristete Aussetzung des Trennungsgebots von Strafgefangenen und Abzuschiebenden erhöht werden, wobei zwischen beiden innerhalb einer Justizvollzugsanstalt zu trennen sei. Diese Aussetzung werde ausdrücklich vom EU-Recht ermöglicht.

Harsche Kritik Gottfried Curio (AfD) hielt der Regierung vor, "Symptomdoktorei" zu betreiben, "statt das Grundproblem der offenen Grenze anzugehen". Angezeigt wäre, "Unberechtigte nicht erst reinzulassen, die man dann kaum mehr rauskriegt". Der Minister wolle indes nur "etwas schneller mit dem Sieb schöpfen, statt endlich das Leck abzudichten". Nicht Verfahrensdetails verbesserten aber die "lachhaft niedrigen Abschiebequoten". Notwendig seien "Amtsärzte, die Schluss machen mit politisch begründeten Scheinattesten für Geduldete und Ausreisepflichtigen". Auch müsse bei Abtauchen und Widerstand gegen Abschiebungen Schluss sein "mit überflüssigen Sozialleistungen".

Für Die Linke bemängelte die Abgeordnete Ulla Jelpke eine "maßlose Ausweitung der Abschiebehaftgründe" ebenso wie eine "Duldung zweiter Klasse für Geflüchtete, die aus Sicht der Behörden nicht genügend an der eigenen Abschiebung mitwirken" sowie die "Einführung neuer Geheimhaltungspflichten für geplante Abschiebungen". Damit wolle die Koalition Vollzugsdefizite bei Abschiebungen bekämpfen, die nur in der Phantasie der Bundesregierung existierten, sagte die Linken-Abgeordnete.

Filiz Polat (Grüne) warf der Regierung vor, sie schleife "gnadenlos an unserer Verfassung". Deren erster Artikel besage, dass die Würde des Menschen unantastbar sei. Unantastbar sei die Würde aller Menschen, "egal, ob sie deutsche Staatsbürger sind, egal, welchen Aufenthaltsstatus sie haben". Dies gelte auch für abgelehnte Asylbewerber. Genau dies stelle die Regierungskoalition aber in Frage: "Sie werfen die Grundprinzipien des deutschen Rechtsstaates über Bord".

Linda Teuteberg (FDP) begrüßte dagegen die eingeschränkte Duldung von Personen mit ungeklärter Identität, die dafür selbst Verantwortung tragen, als ebenso sinnvoll wie die Neuregelung des Ausreisegewahrsams und die Mitwirkungspflicht bei der Passersatzbeschaffung. Der Gesetzentwurf habe aber auch "blinde Flecken". Insbesondere gehe die Regierung nicht das "Kompetenzchaos zwischen Bund und Ländern" an. Notwendig sei, "dass der Bund hier endlich vollständig die Verantwortung für das Rückkehrmanagement übernimmt einschließlich der Abschiebehaft und des Vollzuges".

Helge Lindh (SPD) sagte, die "Konsequenz einer vernünftigen Asylpolitik" gebiete, dass mehr Menschen als bisher das Land verlassen müssten. Grundidee dieser auch für die SPD nicht einfachen Gesetzgebung sei die Unterscheidung zwischen jenen, die "Anspruch haben auf Schutz, und solchen, die ihn nicht haben". Letztere müssten zurückkehren, wenn man das Asylrecht ernst nehme. Von 235.000 vollziehbar Ausreisepflichtigen hätten aber 180.000 eine Duldung. Zu diesen zählten auch Menschen, die etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht abgeschoben werden können. Davon auszugehen, dass alle vollziehbar Ausreisepflichtigen bewusst ihre Abschiebung boykottieren, "wäre schlicht realitätsfremd".

Den Rechtsstaat sah auch Thorsten Frei (CDU) in der Debatte tangiert: Das Recht, mahnte er, lasse sich "nicht relativieren", sondern müsse durchgesetzt werden. Derzeit gelinge es aber nicht so wie erwünscht, das geltende Recht umzusetzen. Dass 2018 mehr Rückführungen gescheitert als gelungen seien, zeige, dass man die Instrumente des Aufenthaltsgesetzes "nachschärfen" und "praxistauglicher ausgestalten" müsse. Dies leiste der von Seehofer vorgelegte Gesetzentwurf.