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RegierungsENTWURF : Das »Geordnete-Rückkehr-Gesetz«

Die Ausweitung der Abschiebehaft und weitere Maßnahmen sollen Abschiebungen erleichtern

20.05.2019
2023-08-30T12:36:23.7200Z
2 Min

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht", besser bekannt als "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" (19/10047) zielt darauf, dass vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer die Bundesrepublik tatsächlich verlassen und Abschiebungen schwerer verhindert werden können.

Leichtere Inhaftierung Dazu sollen unter anderem die Voraussetzungen der Abschiebehaft ausgeweitet werden. So sollen die Bedingungen für Sicherungshaft abgesenkt werden, um ein Untertauchen zu verhindern. Ferner soll die sogenannte Vorbereitungshaft auf Gefährder ausgeweitet werden. Vorgesehen ist auch die Einführung einer neuen "Mitwirkungshaft". Sie soll eine Vorführung aus der Haft ermöglichen, wenn der Ausländer bestimmten Anordnungen zur Mitwirkung bei der Identitätsklärung keine Folge leistet. Zudem enthält die Vorlage eine Klarstellung im Rahmen des Ausreisegewahrsams, dass das Kriterium Fluchtgefahr nicht vorliegen muss.

Daneben sollen zusätzlich zu den bisherigen rund 490 speziellen Abschiebungsplätzen durch ein vorübergehendes Aussetzen des Trennungsgebots von Abschiebungs- und Strafgefangenen bis zu 500 weitere Plätze in Justizvollzugsanstalten für den Vollzug der Abschiebehaft genutzt werden können.

Ferner soll einem Ausländer nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise der Termin einer geplanten Abschiebung nicht angekündigt werden dürfen, um ein Abtauchen des Betreffenden zu verhindern. Informationen zum konkreten Ablauf einer Abschiebung werden in dem Gesetzentwurf strafrechtlich als Geheimnis eingestuft. Machen Amtsträger oder "besonders verpflichtete Personen" dem Abzuschiebenden oder Dritten solche Informationen zugänglich, können sie sich demnach strafbar machen und andere Personen wegen Anstiftung oder Beihilfe belangt werden.

Neuer Status Eingeführt werden soll darüber hinaus ein neuer Duldungsstatus "für Personen mit ungeklärter Identität". Sie soll Ausreisepflichtigen erteilt werden, deren Abschiebung aus von ihnen zu verantworteten Gründen nicht vollzogen werden kann; ihnen drohen Arbeitsverbot und Wohnsitzauflage. Des Weiteren soll unter anderem die Verletzung von Mitwirkungspflichten mehr als bisher zu Leistungseinschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz führen können.