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Steuern : Staat nimmt hohe Zinsen

Opposition will realistische Werte durchsetzen

20.05.2019
2023-08-30T12:36:23.7200Z
2 Min

Der sechs Prozent pro Jahr betragende Zinssatz auf Steuernachforderungen soll gesenkt werden. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem am Donnerstag vom Bundestag an die Ausschüsse überwiesenen Antrag (19/10158). Danach soll der Zinssatz nur noch ein Zwölftel des Basis-Zinssatzes im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, mindestens aber 0,1 Prozent, betragen.

Wie die FDP-Fraktion in ihrem Antrag erläutert, sind die zu zahlenden Zinsen häufig sogar höher als die eigentliche Steuernachzahlungssumme. Der Zinssatz von sechs Prozent pro Jahr für Steuernachzahlung bestehe seit mehr als 50 Jahren unverändert. In Zeiten von langandauernden Niedrigzinsen sei dies unverhältnismäßig und eine ungerechte Behandlung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. "Gerade vor dem Hintergrund eines extrem niedrigen Marktzinses ist eine Absenkung des Zinssatzes für Nachzahlungszinsen geboten", fordert die FDP Fraktion, "Und nicht zuletzt ist es ein Gebot der Fairness und der Gerechtigkeit, die niedrigen Zinsen, von denen der Staat profitiert, auch den Bürgerinnen und Bürgern zu gewähren: Wer wenig Zinsen erhält, soll auch wenig Zinsen zahlen", stellt die FDP-Fraktion fest. Außerdem wird auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes hingewiesen, der schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel bezüglich der Nachzahlungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent für jeden vollen Monat geäußert habe.

Auch die AfD-Fraktion strebt eine Reduzierung des Zinssatzes an. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf (19/5491) eingebracht, in dem es heißt, die starre Verzinsung sei angesichts des historischen Tiefstands der Zinsen in der Eurozone nicht realitätsnah. Die AfD-Fraktion will daher wie die FDP-Fraktion den Basiszinssatz nach Paragraf 247 Bürgerliches Gesetzbuch zum Maßstab nehmen, der sich an Werten der Europäischen Zentralbank orientiert und seit dem 1. Juli 2016 minus 0,88 Prozent pro Jahr beträgt. Ergänzt werden soll dieser Zinssatz durch einen "sachgerechten Aufschlag" von drei Prozentpunkten. Somit werde der Zinssatz nicht nur an die Entwicklungen des Marktes angepasst, sondern es gebe auch eine deutliche Entlastung der Bürger und der Wirtschaft.