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Ausbildung : Schneller ankommen

Bundestag schließt Förderlücke für Flüchtlinge und ändert Regelsätze für Asylbewerber

11.06.2019
2023-08-30T12:36:23.7200Z
4 Min

Schon im vergangenen August war Detlef Scheele ganz optimistisch: "Das läuft ganz gut", sagte der Chef der Bundesagentur für Arbeit damals und meinte den Umstand, dass mehr als 300.000 Menschen aus den Haupt-Asylländern eine Arbeit hatten, rund zwei von drei Geflüchteten immerhin eine sozialversicherungspflichtige. "Die Zahlen sind gut, dafür dass die Menschen aus humanitären Gründen gekommen sind, und nicht, um hier einen Job zu finden", urteilte Scheele.

Aber: Es gibt Luft nach oben, nicht nur bei den arbeitssuchend gemeldeten Geflüchteten (das waren im Dezember 2018 knapp 460.000). Auch bei den Auszubildenden, denn viele Betriebe in Deutschland suchen dringend Nachwuchs. Im vergangenen Jahr befanden sich zwar knapp 30.000 Azubis mit Staatsangehörigkeit der acht Hauptherkunftsländer in einer Berufsausbildung. Doch das reicht der Bundesregierung offenbar nicht und so beschloss der Bundestag in der vergangenen Woche gleich zwei Gesetzentwürfe der Regierung, mit denen der Zugang zu einer Berufsausbildung einfacher werden soll: Zum einen das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz (19/10053; 19/10962); zum anderen eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes (19/10052; 19/10693).

Komplexes Paket Mit dem erstgenannten Gesetz soll der Zugang zu einer Berufsausbildung oder Berufsvorbereitung vereinfacht werden. Außerdem soll die Sprachförderung des Bundes für weitere Personengruppen geöffnet werden. Mit dem Gesetz sollen vor allem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung und Geduldete stärker unterstützt werden, die sich um Ausbildung und Arbeit bemühen. Jedoch gilt hier eine Stichtagsregelung für den 1. August 2019. Für Menschen, die bis dahin eingereist sind, gelten andere Bedingungen, als für jene, die erst ab August kommen.

Mit Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) will die Bundesregierung den Lebensunterhalt von Asylbewerbern, Geduldeten und Menschen mit Aufenthaltserlaubnis, die eine Ausbildung absolvieren, besser absichern. Bisher werden nach Ablauf der Aufenthaltsdauer von 15 Monaten die Leistungssätze im AsylbLG so berechnet wie in der Sozialhilfe (SGB XII). Wer sich in einer Ausbildung befindet oder ein Studium absolviert und auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, muss anstelle von Sozialhilfe eine Ausbildungsförderung (BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen. Diese steht aber vielen Flüchtlingen nicht offen - sie fallen in eine "Förderlücke" und brechen oft ihre Ausbildung ab. Damit soll nun Schluss sein.

Außerdem werden die Grundleistungen des AsylbLG neu berechnet und eine neue Bedarfsstufe 2 für die Unterbringung in Sammelunterkünften eingeführt. Die Anteile für Strom und Instandhaltungskosten werden aus den Bedarfssätzen für den notwendigen Bedarf im AsylbLG ausgegliedert, weil diese Kosten von den Leistungsbehörden als Sachleistungen erbracht werden. Zwar werden beispielsweise Leistungen für den persönlichen Bedarf für eine alleinstehende Person erhöht, gleichzeitig sinkt aber der Gesamtbetrag dieser Bedarfsstufe 1 um zehn Euro von 354 Euro auf 344 Euro pro Monat und liegt damit deutlich unter den Hartz-IV-Regelsätzen.

Kritik an Bedarfsstufe An der neuen Bedarfsstufe 2 für Menschen, die in Sammelunterkünften leben, übten vor allem Linke und Grüne, aber auch die FDP deutliche Kritik. In der Debatte am vergangenen Freitag begründete Pascal Kober (FDP) die Ablehnung der Reform des AsylbLG vor allem mit diesem Punkt. Es sei nicht nachvollziehbar, fremde Menschen in einer Sammelunterkunft wie eine Familie zu behandeln, die normalerweise eine solche Bedarfsgemeinschaft bilde. "Wir sollten uns fragen, ob wir Menschen so behandeln wollen", so Kober. Für Die Linke warf Gökay Akbulut der Regierung vor, Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zum Existenzminimum zu ignorieren. Die Absenkung der Regelsätze in Sammelunterkünften um zehn Prozent sei menschenunwürdig und ein Verfassungsbruch, sagte Akbulut.

Ähnlich argumentierte Filiz Polat (Grüne), die wie Die Linke gar die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes forderte. "Das Existenzminimum ist immer das gleiche, egal, ob es sich um Flüchtlinge oder andere Menschen handelt", betonte Polat. Es sei ein "perfider Trick", Menschen in Sammelunterkünften zu einer fiktiven Bedarfsgemeinschaft zu konstruieren.

Etwas milder fiel das Urteil dieser drei Oppositionsfraktionen über die Änderungen bei der Berufsausbildungsförderung aus. Immerhin hatten Grüne und FDP eigene Anträge dazu vorgelegt, um die Förderlücken zu schließen (19/2691; 19/5070).

Die AfD-Fraktion konnte weder dem einen noch dem anderen Gesetzentwurf etwas Positives abgewinnen. Sebastian Münzenmaier warf der Regierung vor: "Sie sorgen weiter dafür, dass Deutschland in der Welt das Sehnsuchtsland Nummer eins bleibt und führen das komplette Asylsystem ad absurdum."

Union und SPD verteidigten dagegen ihre Entwürfe: "Wir eröffnen frühzeitig Zugänge für Gestattete, die sich hier integrieren wollen. Wir wollen, dass weniger Ausbildungen abgebrochen werden", betonte Kerstin Tack (SPD) und verwies auf das Eigeninteresse der Wirtschaft. Annette Widmann-Mauz (CDU), Staatsministerin für Migration und Integration, sagte: "Wir setzten auf Integration von Anfang an, wir handeln pragmatisch."