Piwik Webtracking Image

digitales : Unzumutbarer Überbau

Parlament verabschiedet fünfte TKG-Novelle

01.07.2019
2023-08-30T12:36:24.7200Z
2 Min

Der Bundestag hat vergangenen Donnerstag die fünfte Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) (19/6336) verabschiedet, mit der unter anderem eine Unzumutbarkeitsprüfung hinsichtlich des Rechts auf Mitverlegung von Glasfaserkabeln im Rahmen von Bauarbeiten eingeführt wird. Union, SPD und AfD stimmten der Regierungsvorlage in der durch den Verkehrsausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen geänderten Fassung (19/11180) bei Enthaltung von Linken und Grünen und Ablehnung der FDP zu.

Mit der Neuregelung sollen Fehlanreize beim öffentlich geförderten Glasfaserausbau beseitigt und ein Überbau verhindert werden. Die dazu eingeführte Unzumutbarkeitsprüfung nimmt Bezug auf die erst 2017 in das TKG eingeführte Verpflichtung, im Rahmen von öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten Telekommunikationsunternehmen die Verlegung von Breitbandinfrastrukturen im Rahmen der Bauarbeiten zu ermöglichen. Beispielsweise, wenn etwa bei der Verlegung von Abwasserkanälen ohnehin Tiefbauarbeiten durchgeführt werden müssen.

Handlungsbedarf ergab sich für die Bundesregierung deshalb, weil der Mitverlegungsanspruch immer öfter dann geltend gemacht wurde, "wenn die Ausgangs-Tiefbauarbeiten ihrerseits dazu dienen, Breitbandinfrastrukturen auszurollen", wie die Regierung in der Gesetzesbegründung schreibt. Statt Abwasserkanäle wurden also vermehrt die Glasfaserkabelgräben kommunaler Unternehmen genutzt. Derartige Anträge auf Mitverlegung gelten künftig als "unzumutbar".

Der im Verkehrsausschuss von Union und SPD eingebrachte Änderungsantrag sieht erweiterte Transparenzverpflichtungen für Unternehmen vor, damit unterversorgte Gebiete besser identifiziert werden können. Zudem soll ein Infrastrukturatlas geschaffen werden. Deutlich erhöht werden die Bußgelder bei Verstößen gegen die Versorgungsauflagen.

Union und SPD sind mit der gefundenen Regelung zufrieden. Eine "gute Korrektur eines guten Gesetzes" sei dies, befand Thomas Jarzombek (CDU). Gustav Herzog (SPD) betonte, kommunale Unternehmen würden dadurch "nicht besser, aber auch nicht schlechter als andere gestellt".

Dirk Spaniel (AfD) begrüßte die erweiterten Transparenzpflichten und die Bußgelderhöhung. Das sahen Anke Domscheit-Berg (Linke) und Margit Stumpp (Grüne) ebenso, beklagten aber die fehlende Verpflichtung der Anbieter zum Lokalen Roaming. Daniela Kluckert (FDP) sagte, ein großer Wurf sei dieses Gesetz wahrlich nicht.