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Ortstermin: Faksimiles des Grundgesetzes : Die Geburtsurkunde des Staates und ihre Kopien

Nicht selten zieren sogar Fingerabdrücke und Tintenflecken sie: Faksimiles, originalgetreue Nachbildungen von historisch wertvollen Dokumenten wie dem Grundgesetz.

15.07.2019
2023-09-20T14:55:59.7200Z
2 Min

Immer dann wenn Minister der Bundesregierung ihren Amtseid ablegen schlägt ihre große Stunde: Faksimiles, lateinisch für fac simile ("mache es ähnlich"), sind originalgetreue Nachbildungen von historisch oftmals wertvollen Dokumenten - in diesem Fall des Grundgesetzes. Eines dieser Grundgesetz-Faksimiles stammt aus dem Nachlass von Anton Pfeiffer und findet sich heute in einer Glasvitrine in der West-Lobby des Berliner Reichstagsgebäudes. Auf dem Weg in den Plenarsaal gehen viele Abgeordnete jeden Sitzungstag daran vorbei. Pfeiffer war bayerischer Staatsminister, Mitglied des Parlamentarischen Rates und leitete zwischen 1949 und 1952 die Abwicklungsstelle des Rates.

Faksimiles sollen "etwas von dem Nimbus und der Aura des Originals vermitteln", erklärt der Historiker des Deutschen Bundestages, Michael F. Feldkamp. Natürlich hat sich das Grundgesetz in den vergangenen 70 Jahren mehrfach geändert. "Diese Änderungen werden aber nicht in die Urschrift oder die Faksimiles aufgenommen", sagt Feldkamp. Faksimiles seien nicht nur Attribute des Zeremoniells, sondern ständen symbolisch auch für einen bewährten demokratisch-parlamentarischen Staat auf deutschem Boden.

Größe, Farbe und Erhaltungszustand nah an Vorlage

Im Mai 1949 hatte die Bonner Druckerei Rudolf Stodieck die Urfassung des Grundgesetzes hergestellt. Schon im Juni 1949 beauftragte Konrad Adenauer (CDU), damals Präsident des Parlamentarischen Rates, die Druckerei damit, 310 Faksimiles des Grundgesetzes zu drucken. Darunter ist auch Pfeiffers Exemplar. Gut gemacht entsprechen die Faksimiles der Vorlage in Größe, Farbe und Erhaltungszustand. Die ersten Kopien waren jedoch statt in beigefarbenen in rotes Leder und Kunstleder eingebunden, "vielleicht aus Respekt vor der Urschrift", sagt Feldkamp. Sie wurden ab August, immer streng kontrolliert, an die Mitglieder des Rates sowie an Ehrengäste von Bundespräsident, Bundestagspräsident und Bundeskanzler sowie an Ländervertreter und Alliierte vergeben.

Auch später wurden weitere Faksimiles angefertigt, die optisch unterschiedlich nah an der Urschrift waren. Manchmal wurden sogar Fingerabdrücke und Tintenflecken übernommen. 1969 übergab etwa Bundestagspräsident Kai-Uwe von Hassel (CDU) sie an Abgeordnete, die 20 Jahre Mitglieder des Bundestages waren. Fünf Jahre später, 1974, wurden weitere Faksimiles auch an Mitglieder der sechsten Bundesversammlung vergeben.

Klar ist aber auch: Die "richtige" Geburtsurkunde des Staates kann es nur einmal geben. Sicher im Bundestag verwahrt, bekommt die Öffentlichkeit die in bräunliches Pergament gebundene Urschrift nur selten zu sehen. Es ist ein schmaler Band, der kaum drei Zentimeter dick ist, 1.400 Gramm wiegt und auf Büttenpapier gedruckt wurde. Am Ende finden sich die Unterschriften aller Männer und Frauen, die den Verfassungstext vor 70 Jahren in Bonn geschrieben haben. Ein schwarz-rot-goldenes Band markiert die Seite der Urschrift, aus der Kanzler und Bundespräsident ihren Amtseid, Artikel 56, ablesen und vereidigt werden.