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GELDWäsche : Ausweis beim Goldkauf

Identifizierungsschwelle wird gesenkt

16.09.2019
2023-08-30T12:36:27.7200Z
2 Min

Die Bundesregierung will schärfer gegen Geldwäsche vorgehen und dafür unter anderem die Verschwiegenheitsverpflichtung der freien Berufe einschränken und den Edelmetallhandel stärker regulieren. Der vom Bundeskabinett bereits beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie sieht in diesem Zusammenhang eine Absenkung des Schwellenbetrages vor, ab dem Güterhändler geldwäscherechtliche Pflichten unterliegen. Die Erkenntnisse der nationalen Risikoanalyse hätten ergeben, dass insbesondere im Bereich des Goldhandels ein starker Bargeldverkehr knapp unterhalb der gegenwärtigen Schwelle für die Identifizierungspflicht von 10.000 Euro stattfinde. Es werde offensiv damit geworben, wie viel Edelmetall identifizierungsfrei eingekauft werden könne. Daher wird in dem Gesetzentwurf die Schwelle von 10.000 auf 2.000 Euro gesenkt, um diesen Umgehungshandel zu unterbinden beziehungsweise signifikant zu beschränken, wie es im Gesetzentwurf heißt.

Zu den größten Goldverkäufern in Deutschland gehört übrigens der Staat selbst. Über die Verkaufsstelle für Sammlermünzen bietet der Bund jedes Jahr drei verschiedene Goldmünzen mit unterschiedlichen Motiven im Nennwert von 20, 50 und 100 Euro an. Sie bestehen aus reinem Gold und haben ein Gewicht von einer achtel Unze (3,888 Gramm), einer viertel Unze (7,776 Gramm) und einer halben Unze (15,552 Gramm). Das Gold dafür stammt aus den Goldreserven der Bundesbank, die jedes Jahr für die Produktion der Münzen rund drei Tonnen Gold an die fünf deutschen Prägestätten abgibt. Die neue Identifizierungsschwelle für einen Kauf würde erst beim Kauf von drei oder vier Halbunzenstücken überschritten. Der Kaufpreis der Münzen im Handel ist vom aktuellen Goldkurs abhängig, der stark schwanken kann.

Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Ausweitung des Kreises der sogenannten geldwäscherechtlich Verpflichteten. Dazusollen in Zukunft auch Kunsthändler gehören, wenn die Transaktion mindestens 10.000 Euro beträgt. Die Beschränkung auf Barzahlungen wird aufgehoben. Die bisher weitgehend von der Verdachtsmeldepflicht befreiten freien Berufe müssen sich auf Änderungen einstellen. "Die Anpassung hat in den meldepflichtigen Fallkonstellationen eine Einschränkung der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten zur Folge", heißt es in dem Gesetzentwurf. Auch die Verdachtsmeldepflicht freier Berufe bei Immobilientransaktionen wird ausgeweitet.