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gesundheit : App auf Rezept

Von der Digitalisierung sollen auch die Patienten stärker profitieren

30.09.2019
2023-08-30T12:36:27.7200Z
2 Min

In der Gesundheitsversorgung sollen gezielt digitale Anwendungen eingesetzt werden. Die Patienten können sich künftig bestimmte Gesundheits-Apps vom Arzt verschreiben lassen. Das sieht der Entwurf für das sogenannte Digitale-Versorgung-Gesetz DVG (19/13438) vor, über das die Abgeordneten am vergangenen Freitag in erster Lesung beraten haben.

Das Verfahren soll möglichst unbürokratisch organisiert werden. So soll zunächst das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die APP auf Datensicherheit und Funktionalität überprüfen. Ein Jahr lang wird sie dann vorläufig von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet. Während dieser Zeit muss der Hersteller nachweisen, dass seine Anwendung die Versorgung verbessert. Wie viel Geld der Hersteller erhält, verhandelt er selbst mit dem GKV-Spitzenverband.

Infrastruktur Darüber hinaus soll das digitale Netzwerk ausgebaut werden. Apotheken werden bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis Anfang Januar 2021 dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen zu lassen. Hebammen und Physiotherapeuten, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich freiwillig anschließen lassen. Die Kosten für die freiwillige Anbindung werden erstattet. Ärzte, die sich nicht anschließen lassen wollen, müssen ab März 2020 mit einer höheren Kürzung ihrer Honorare von 2,5 Prozent rechnen.

Gezielte Anreize Vorgesehen ist auch die Förderung von Videosprechstunden. Ärzte sollen künftig auf ihrer Internetseite auf solche Angebote hinweisen dürfen. Um die Papierflut einzudämmen, wird zudem die elektronische Heil- und Hilfsmittelverordnung eingeführt. Mit einer Anpassung der Honorare soll es für Ärzte attraktiver werden, einen Arztbrief elektronisch zu übermitteln statt per Fax. Der freiwillige Beitritt zu einer gesetzlichen Krankenkasse soll auch elektronisch möglich werden.

Schließlich wird der sogenannte Innovationsfonds zur Förderung neuer Versorgungsformen bis 2024 mit 200 Millionen Euro jährlich verlängert. Die Laufzeit des 2015 beschlossenen Fonds war zunächst auf die Jahre 2016 bis 2019 begrenzt.

In der Beratung zeigte sich auch die Opposition grundsätzlich offen für neue digitale Angebote im Gesundheitswesen, sofern die Datensicherheit gewährleistet ist. Die Grünen-Fraktion legte ein eigenes umfangreiches Konzept (19/13539) vor. Maria Klein-Schmeink beklagte, es mangele an einer Gesamtstrategie. Zudem fehlten Regelungen für die geplante Elektronische Patientenakte (ePA), das eigentliche Kernstück der Digitalisierung, weil der ursprünglich vorgesehene Datenzugriff viel zu weitreichend und nicht im Interesse der Patienten ausgefallen sei. Auch Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) forderte, sensible Daten in der ePA müssten individuell einsehbar sein, nicht automatisch für alle Ärzte. Die Datenhoheit gehöre in die Hand der Patienten. Sabine Dittmar (SPD) schwärmte: "Wir stehen an der Schwelle zu einem epochalen Wandel der Gesundheitsversorgung." Achim Kessler (Linke) warnte hingegen vor einem schwer kontrollierbaren Datenfluss und großen technischen Umsetzungsproblemen. Jörg Schneider (AfD) argumentierte im Gegenzug, mit der digitalen Auswertung großer Datenmengen könnten ganz neue Therapieansätze entwickelt werden. Auch Tino Sorge (CDU) betonte, es gehe auch darum, viele wertvolle Daten endlich nutzbar zu machen.