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Fall Amri : Er blieb auf freiem Fuß

LKA-Beamte berichten über Ermittlungen zum späteren Attentäter

30.09.2019
2023-08-30T12:36:27.7200Z
3 Min

Wie gerne hätte er den Mann schon damals aus dem Verkehr gezogen. Ihn zurück nach Tunesien schaffen lassen. Oder wenigstens in Deutschland hinter Schloss und Riegel gebracht. Es war Ende 2015 und in den ersten Monaten des Jahres 2016, als im nordrhein-westfälischen Landeskriminalamt (LKA) Kriminalhauptkommissar Z. mit Anis Amri zu tun hatte, dem späteren Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz. Dem Amri-Untersuchungsausschuss berichtete er in der vorigen Woche vom Scheitern seiner Bemühungen.

Im Spätherbst 2015 arbeitete Z. der Ermittlungskommission (EK) "Ventum" zu. Dort ging es um fünf Islamisten, die verdächtig waren, Rekruten für den Heiligen Krieg in Syrien anzuwerben. "Im Dunstkreis dieser Personengruppe" sei irgendwann im November Amri aufgetaucht und "gewann zunehmend an Relevanz". Die Fahnder entschlossen sich, ihn als "Nachrichtenmittler" einzustufen und seine Kommunikation zu überwachen. Was sie dabei erfuhren, war erschreckend.

Ende 2015 erwischten sie Amri beim Surfen im Internet, wo er sich für Bastelanleitungen zur Herstellung von Sprengsätzen und Handgranaten interessierte. Im Februar 2016 wurden sie Zeugen eines Austauschs Amris mit tunesischen Landsleuten, die offenbar in Libyen für den "Islamischen Staat" (IS) kämpften. Amri teilte mit, er wolle demnächst "heiraten", was im dschihadistischen Sprachgebrauch bedeutet, dass er einen Anschlag vorbereitete. Auch der Begriff "Dugma" fiel, der den "Opfergang" eines Selbstmordattentäters bezeichnet. Amris Kommunikationspartner empfahl, noch nicht zu heiraten, sondern zunächst den Rat eines erfahreneren Islamisten zu suchen, "Wir sehen uns dann im Paradies", lauteten seine Abschiedsworte.

"Es war zunehmend klar, dass von Amri eine große Gefahr ausgehen könnte", fasste der Zeuge seine Erkenntnisse zusammen. Er formulierte den Entwurf einer Abschiebungsanordnung nach Paragraf 58a Aufenthaltsgesetz, der eine oberste Landesbehörde ermächtigt, einen Ausländer auch ohne vorherige Ausweisung außer Landes zu schaffen, wenn von ihm ein Sicherheitsrisiko zu befürchten ist. Er habe, sagte der Zeuge, von der Existenz dieses Paragraphen zunächst nichts gewusst und sei erst in der nordrhein-westfälischen Sicherheitskonferenz, wo Vertreter von Polizei und Ausländerbehörden regelmäßig zusammensitzen, darauf aufmerksam geworden.

Allerdings war der Paragraph noch nie angewandt worden, und auch die nordrhein-westfälischen Behörden scheuten sich, einen in ihren Augen rechtlich riskanten Präzedenzfall zu schaffen. Ende März 2016 empfahl daher die Sicherheitskonferenz, Amri auf "konventionellem" Wege durch Ablehnung seines Asylantrags mit anschließender Ausweisung loszuwerden.

Mittlerweile hatte sich der Zeuge Z. mit Amris kriminellem Alltag befasst und unter anderem festgestellt, dass der Mann allein in Nordrhein-Westfalen unter verschiedenen Falschnamen 3404,81 Euro nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu Unrecht ergattert hatte. Im April 2016 formulierte er eine Anzeige wegen "gewerbsmäßigen Betrugs", verbunden mit der Empfehlung, Amri in Untersuchungshaft zu nehmen: "Wir wollten versuchen, Amri von der Straße weg zu bekommen, weil wir von seiner Gefährlichkeit ausgingen."

Gemeinsam mit dem Leiter der EK "Ventum" bemühte sich der Zeuge am 20. April persönlich zur Staatsanwaltschaft in Duisburg, um die Anzeige abzuliefern, und zwar nicht bei einem für Betrugsdelikte zuständigen, sondern bei einem mit politischen Straftaten befassten Staatsanwalt, von dem er sich besonderes Verständnis für die Brisanz des Falles erhoffte. Er hoffte vergebens. Die Justiz rechnete die Summe, um die Amri den Staat geschädigt habe, auf 200 Euro herunter und fand einen Haftbefehl dafür nicht angemessen.

Widersprüchlich Mit einem weiteren Zeugen, Kriminaloberkommissar E., hatte der Ausschuss Gelegenheit, den seltsamen Fall einer völlig widersprüchlichen Realitätswahrnehmung durch nordrhein-westfälische Polizeibehörden zu erörtern. Hat das LKA Ende 2015 Ermittlungen des Staatsschutzes in Krefeld gegen Amri gestoppt? Das hatte im März ein Polizeihauptkommissar aus Krefeld dem Ausschuss berichtet und E. als denjenigen genannt, der ihn damals aus dem LKA angerufen und zum Stillhalten verdonnert habe.

Bei seinem Auftritt in der vorigen Woche widersprach E. mit Nachdruck: "Ich kann mir nicht erklären, wie der Kollege zu dieser Wahrnehmung kommt." Er habe zwar bei der Krefelder Polizei angerufen, die auf den Hinweis eines Mitbewohners Amris hin einen diesen betreffenden "Prüffall Islamismus" angelegt hatte, jedoch keineswegs, um deren Aktivitäten zu unterbinden. Er habe vielmehr eine Kooperation im Auge gehabt.