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GERICHT : Karlsruhe lehnt AfD-Antrag ab

30.09.2019
2023-08-30T12:36:27.7200Z
1 Min

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag der AfD-Bundestagsfraktion abgelehnt, dem Bundespräsidenten per einstweiliger Anordnung bis auf Weiteres die Unterzeichnung und Ausfertigung dreier vom Bundestag beschlossenen Gesetze zu untersagen. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verwies zur Begründung seiner vergangene Woche veröffentlichten Entscheidung insbesondere darauf, dass der AfD-Fraktion kein schwerer Nachteil drohe, falls ein späteres Organstreitverfahren Erfolg habe (2 BvQ 59/19).

Die AfD hatte das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil ihr in einer Sitzung des Bundestags in den frühen Morgenstunden des 28. Juni das Feststellen der Beschlussunfähigkeit des Parlaments per "Hammelsprung" verweigert wurde. Ihrer Meinung nach waren zu wenige Abgeordnete anwesend. Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne), die die Sitzungsleitung innehatte, hatte dagegen für den Sitzungsvorstand die Beschlussfähigkeit bejaht. Wie Parlamentspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) im weiteren Tagesverlauf erklärte, hat der Sitzungsvorstand nach einhelliger Auffassung des Bundestagspräsidiums die Vorschriften der Geschäftsordnung zur Feststellung der Beschlussfähigkeit korrekt angewendet.