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Vor 55 Jahren... : Todesstrafe für Taxi-Mord?

30.09.2019
2023-08-30T12:36:28.7200Z
1 Min

1.10.1964: Debatte um Wiedereinführung "Die Todesstrafe ist abgeschafft", lautet Artikel 102 des Grundgesetzes. Doch in den vergangenen Jahrzehnten wollten das nicht alle Abgeordneten so stehen lassen. So scheiterte zwar 1952 einer der letzten Versuche im Bundestag, die Todesstrafe wieder einzuführen. Doch die Debatte war damit beendet, wie das Jahr 1964 zeigt. Als am 1. Oktober der 28-jährige Taxifahrer Karl-Heinz Koch, Vater von drei Kindern, in Bonn mit einem Stilett getötet wurde, kündigte noch am selben Tag der CDU-Abgeordnete Friedrich Kühn an, bei der nächsten Fraktionssitzung die Wiedereinführung der Todesstrafe zu fordern. Für Verbrechen wie die sogenannten Taxi-Morde oder Bluttaten an Kindern.

Prominente Unterstützung kam vom Altkanzler Konrad Adenauer (CDU): Er sei "bei bestimmten Verbrechen für die Wiedereinführung der Todesstrafe", ließ Adenauer wissen, weil es "die Entwicklung" notwendig mache. Umfragen zufolge wollte auch eine Mehrheit der Bevölkerung die Todesstrafe zurück.

Zwar bekam Kühn von seiner Fraktion grünes Licht, einen entsprechenden Antrag ins Parlament einzubringen. Mit Blick auf die nahende Adventszeit wollte Kühn - obwohl er bereits 50 Unionsabgeordnete hinter sich versammelt hatte - mit der Einbringung des Antrags aber noch warten. Doch auch zu Beginn des Bundestagswahljahrs 1965 verzichtete er: Er wolle das Thema nicht zum "billigen Wahlkampfschlager" machen. Die Initiative versandete. Als 1966 ein Kindermörder verhaftet wurde, wurden jedoch erneut Rufe nach der Todesstrafe laut. Benjamin Stahl