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share deals : Stärkung von Steuerquellen

Grunderwerbsteuer soll mehr Immobilientransaktionen erfassen

30.09.2019
2023-08-30T12:36:28.7200Z
3 Min

Die Grunderwerbsteuer ist eine der beliebtesten Steuern der deutschen Länderfinanzminister. Ihr Aufkommen wuchs in den letzten Jahren kontinuierlich an, nicht nur weil die Immobilienpreise steigen, sondern auch und vor allem, weil die Länder kräftig an den Steuersätzen drehten - so zum Beispiel zuletzt Mecklenburg-Vorpommern, wo der Steuersatz von 5,5 auf sechs Prozent des Immobilienkaufpreises erhöht wurde. Beliebt ist die Grunderwerbsteuer bei den Finanzministern auch deshalb, weil es faktisch keine Steuerausfälle gibt. In das Grundbuch wird nur als Eigentümer eingetragen, wer die Zahlung der Steuer mit einer Bescheinigung des Finanzamts nachweisen kann.

Für Häuslebauer und Wohnungskäufer hat sich die Grunderwerbsteuer zu einem massiven Kostenblock entwickelt, die mithin höher sein kann als Makler- und Notarkosten. Vergleichsweise günstig kommen sie nur noch in Bayern und Sachsen weg, wo die Steuer 3,5 Prozent beträgt. Bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro würde die Steuer in diesen beiden Ländern 7.000 Euro betragen. Besonders teuer wird es in Brandenburg, Thüringen, Saarland und Nordrhein-Westfalen mit 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer, was die Kosten auf 13.000 Euro hochtreibt.

Befreiungsmöglichkeiten Auch Immobilienunternehmen und andere Firmen sind von der immer weiter steigenden Steuer betroffen. Sie haben allerdings eine Möglichkeit, an der Steuer vorbeizukommen: Um die Grunderwerbsteuer zu vermeiden, wird häufig ein Unternehmen gegründet, dessen einziger Vermögensgegenstand ein Grundstück ist. Wenn dann statt des Grundstücks tatsächlich Anteile an dieser Gesellschaft erworben werden, bleibt die Gesellschaft rechtlich Eigentümerin des Grundstücks. Nach der bisherigen Steuerregelung wird bei einem Erwerb von weniger als 95 Prozent der Anteile einer solchen Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren keine Grunderwerbsteuer fällig. Für dieses Vorgehen hat sich der Begriff "Share Deals" eingebürgert, die von Teilen der Politik und Öffentlichkeit kritisiert werden. In welchem Umfang Steuern durch "Share Deals" vermieden werden, ist aber nicht bekannt.

Für die Koalition besteht Handlungsbedarf. Die Praxis habe gezeigt, dass es besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen immer wieder gelinge, durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer zu vermeiden, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (19/13437), der am Freitag vom Bundestag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurde. Die Neuregelung sieht vor, dass die Beteiligungsschwelle, ab der ein Grundstückserwerb angenommen wird, auf 90 Prozent abgesenkt wird. Außerdem soll die Fünfjahresfrist auf zehn Jahre verlängert werden.

Auch die Fraktion Die Linke will Steuervermeidung bei Immobiliengeschäften bekämpfen. In einem ebenfalls an die Ausschüsse überwiesenen Antrag (19/10067) wird ein neues Besteuerungssystem ab einer Mindestbeteiligung von mehr als 50 Prozent gefordert. "Wird beispielsweise eine Beteiligung von 58 Prozent an der grundbesitzenden Gesellschaft erworben, ist der zu besteuernde Immobilienwert mit 50 Prozent anzusetzen, bei einer Beteiligung von zum Beispiel 81 Prozent mit 80 Prozent", erläutert die Fraktion. Außerdem soll die Frist für Steuervergünstigungen auf 15 Jahre verlängert werden.

Die AfD-Fraktion verlangt eine Steuersenkung für bauwillige Familien, die bundesweit mit höchstens 3,5 Prozent belastet werden sollen. Außerdem soll Grunderwerbsteuer im Rahmen von Anteilskäufen an Gesellschaften nur dann anfallen, wenn ein Anteil von mehr als 50 Prozent an einem echten Immobilienunternehmen erworben wird. "Share Deals" würden umso stärker genutzt, je höher die Grunderwerbsteuer und damit die Höhe der vermiedenen Erwerbsnebenkosten sei, heißt es in dem ebenfalls überwiesenen Antrag.