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Elektromobilität : Klimaschutz mit Dienst-Kfz

30.09.2019
2023-08-30T12:36:28.7200Z
1 Min

Die Bundesregierung will die Elektromobilität zu einem zentralen Baustein für eine zukunftsgerechte Fortbewegung ausbauen. In dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität (19/13436) ist vorgesehen, die private Nutzung von Dienstwagen länger als geplant zu fördern. Wenn ein Dienstwagen auch privat genutzt wird, wird dieser Vorteil grundsätzlich mit einem Prozent des inländischen Listenpreises versteuert. Im vergangenen Jahr wurde für Elektro- und extern aufladbare Hybridfahrzeuge diese Versteuerung auf ein Prozent des halben Listenpreises pro Monat halbiert. Die bis Ende 2021 befristete Maßnahme soll bis zum Jahr 2030 verlängert werden. Zugleich wird die Mindestreichweite der geförderten Hybridfahrzeuge angehoben. Für die Anschaffung neuer rein elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge wird eine Sonderabschreibung eingeführt. Wenn ein Arbeitgeber Ladevorrichtungen für die Nutzung außerhalb des Betriebes übereignet, ist eine Pauschalsteuer von 25 Prozent vorgesehen. Auch das Aufladen im Betrieb des Arbeitgebers ist steuerfrei. Beide bis Ende 2020 befristeten Maßnahmen sollen um zehn Jahre verlängert werden. Der Entwurf wurde am Freitag vom Bundestag an die Ausschüsse überweisen.