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GESELLSCHAFT : Hilfe für Helfer

Die Koalition will Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement mit einer eigenen Stiftung unter die Arme greifen - die Opposition aber ist unzufrieden damit

28.10.2019
2023-08-30T12:36:29.7200Z
4 Min

Sie löschen Brände bei der Freiwilligen Feuerwehr, pfeifen Fußballspiele in der Kreisliga, betreuen Flüchtlingskinder an Bahnhöfen, leiten als Ortsvorsteher die Geschicke kleiner Dörfer, trainieren Jugendliche im Sportverein, retten Menschen in Seenot oder im Badesee vor dem Ertrinken, gehen mit vereinsamten Omas und Opas spazieren oder verteilen Decken und ein warmes Essen an die Obdachlosen im Winter. Sie tun dies unentgeltlich oder gegen eine geringe Aufwandsentschädigung. Ohne sie würde das gewohnte gesellschaftliche Leben in sich zusammenbrechen. Rund 30 Millionen Menschen in Deutschland, 43,6 Prozent der über 14-Jährigen, üben ein Ehrenamt aus oder sind anderweitig bürgerschaftlich engagiert. So sagt es der "Deutsche Freiwilligensurvey 2014".

Probleme auf dem Land Neben diesem positiven Befund des Freiwilligensurveys konstatiert der Bericht jedoch auch eine Reihe von Problemen. So sind insbesondere in den ostdeutschen Ländern die bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Strukturen mancherorts nur äußerst schwach ausgeprägt. Und in ländlichen und strukturschwachen Gebieten sind diese Strukturen durch den demographischen Wandel und durch die Abwanderung vor allem junger Menschen bedroht.

Um diese und andere Probleme soll sich zukünftig die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt kümmern, die die Koalition gründen will. Über den entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (19/14336) beriet der Bundestag am vergangenen Freitag in erster Lesung. Die öffentlich-rechtliche Stiftung soll als zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene Serviceangebote und Informationen bei der Organisationsentwicklung für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement bereitstellen und dabei bereits bestehende Bundesprogramme berücksichtigen. Zudem soll sie Innovationen schwerpunktmäßig im Bereich der Digitalisierung fördern, Engagement- und Ehrenamtsstrukturen stärken sowie Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vernetzen. Zudem sollen auch begleitende Forschungsvorhaben unterstützt werden. Für die Arbeit der Stiftung mit Sitz in Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern) soll der Bund jährlich rund 30 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Kritik der Opposition Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) betonte, dass das bürgerschaftliche Engagement "unbezahlbar" sei. Der Staat könne es nicht einfordern, müsse es aber fördern. Und dies solle die Stiftung leisten. An dieser Zielsetzung hatte auch die Opposition nichts auszusetzen. Aber gut gemeint sei eben nicht gut gemacht - und der vorgelegte Gesetzesentwurf nicht gut, hieß es unisono aus den Reihen von FDP, Linksfraktion und Bündnis/Die Grünen.

Die drei Oppositionsfraktionen befürchten, dass die Stiftung Aufgaben übernimmt, die bereits durch die unterschiedlichen Verbände geleistet wird. Dadurch entstünden überflüssige Doppelstrukturen. Die Stiftung müsse aber zu einer wirklichen Förderstiftung werden, forderten Katrin Werner (Die Linke) und Anna Christmann (Grüne). Die 30 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt müssten bei den engagierten Bürgern ankommen und nicht in der Stiftungsbürokratie mit geplant 100 Mitarbeitern versacken. Kritik entzündete sich auch an der Zusammensetzung des Stiftungsrates. Diesem sollen neben drei Vertretern der Bundesregierung, vier Mitgliedern des Bundestages, zwei Vertretern der Länder und einem Vertreter der kommunalen Spitzenverbände neun Vertreter der Zivilgesellschaft angehören. Dies sei zu wenig, befanden Linke und Grüne. Die ursprüngliche Idee eines Kuratoriums mit 25 Vertretern aus der Engagement-Szene sei ganz verschwunden. Grigorios Aggelidis (FDP) bemängelte zudem, der Bund solle lieber von seiner Regelungskompetenz Gebrauch machen und den Vereinen bei Haftungsfragen und den Problemen mit der Datenschutzgrundverordnung helfen.

Auch in den Reihen der Sozialdemokraten sieht man Nachbesserungsbedarf. In den Ausschussberatungen müsse man sich noch einmal mit der Zusammensetzung des Stiftungsrates auseinandersetzen, befand Karamba Diaby (SPD).

Ehrenamtskarte Bei der AfD-Fraktion stieß die Stiftung auf Ablehnung. Deren Abgeordnete Nicole Höchst schimpfte lautstark, die Stiftung solle wohl erneut zu einem "Steigbügelhalter der Konsensdiktatur" gemacht werden, die mit dem Bundesprogramm "Demokratie leben" zusammenarbeiten soll. Die AfD will den engagierten Bürgern anders unter die Arme greifen. Sie fordert in einem Antrag (19/14346), über den der Bundestag am vergangenen Donnerstag debattierte, die Einführung einer bundesweit gültigen Ehrenamtskarte, die den Inhabern Vergünstigungen im öffentlichen Personennahverkehr, bei Energieversorgern oder auch im klassischen Konsumbereich einräumt. In vielen Kommunen und Ländern existierten zwar schon viele solcher Karten für engagierte Bürger, diese seien jedoch nur regional begrenzt gültig. "Mit der Einführung einer bundesweiten Ehrenamtskarte", sagte der AfD-Abgeordnete Martin Reichardt, "würde die Bundesregierung ein Zeichen setzen, ein Zeichen der Wertschätzung für alle, die sich um unser Gemeinwesen verdient machen".

Bei den anderen Fraktionen stieß die Idee zwar prinzipiell auf Gegenliebe, am Antrag der AfD ließen sie jedoch kaum ein gutes Haar. Der CDU-Parlamentarier Martin Patzelt hielt der AfD entgegen, dass die Formulierung, die Bundesregierung solle "die Länder beauftragen, Partner der Ehrenamtskarte für landesweite Vergünstigungen zu finden", nicht im Einklang mit der föderalen Ordnung der Bundesrepublik stehe: "Die Länder werden uns was pfeifen. Die Länder in Deutschland lassen sich nicht beauftragen."

Auch Kordula Schulz Asche (Grüne) forderte die AfD auf, doch "öfter mal ins Grundgesetz" zu schauen. Der Bund sei den Ländern nicht weisungsbefugt. Zudem sei sie verwundert über die Begeisterung der AfD für die Ehrenamtskarte. Vor zwei Jahren habe sie im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern noch gegen die Einführung einer solchen Karte gestimmt und in Brandenburg gegen vergünstigte Tarife im Öffentlichen Personennahverkehr für Inhaber der Karte.