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anhörung II : Impfpflicht verfassungsfest

28.10.2019
2023-08-30T12:36:29.7200Z
2 Min

Die Initiative der Bundesregierung im Kampf gegen Masern birgt nach Ansicht von Gesundheitsexperten praktische Umsetzungsprobleme. Sie sprachen sich in einer Anhörung über den Gesetzentwurf (19/13452) vergangene Woche sowie in schriftlichen Stellungnahmen für eine verbesserte Aufklärung und eine Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) aus.

Mit einer Impfpflicht für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen will die Bundesregierung die Masern effektiver bekämpfen. Der Gesetzentwurf sieht einen verpflichtenden Impfschutz gegen die hochansteckende Virusinfektion in Kitas, Schulen und der Kindertagespflege vor.

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sprach von einem erheblichen Aufwand, nicht ermittelten Kosten und möglichen Auseinandersetzungen mit Interessengruppen, etwa impfunwilligen Eltern oder Mitarbeitern von Gemeinschaftseinrichtungen. Es sei zu befürchten, dass die Last der Kontrollen und Konsequenzen aus der Reform durch den ÖGD zu schultern sei. Zudem richte sich der Entwurf nur gegen Masern, obgleich ein Kombi-Präparat geimpft werde. Dies komme faktisch einer erweiterten Impfpflicht auch gegen Röteln und Mumps gleich. In der Anhörung hieß es, inzwischen gebe es im Ausland einen Markt für illegale deutsche Impfpässe.

Der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) forderte eine bessere Aufklärung über Impfungen, auch unter Medizinern. Zudem seien Impfungen gegen Windpocken und HPV ebenso wichtig wie gegen Masern und Grippe. Der ÖGD müsse stärker in die Verantwortung genommen und dazu personell und finanziell befähigt werden. Mit einem elektronischen Impfpass würden auch individuelle Impfberatungen ermöglicht.

Die Bundesärztekammer (BÄK) wandte sich gegen die Möglichkeit, Schutzimpfungen auch durch Apotheker vornehmen zu lassen. Geimpft werden müsse unter ärztlicher Aufsicht.

Nach Ansicht des Juristen Nils Schaks ist die Reform verfassungsgemäß. Zwar stelle die Impfpflicht einen Grundrechtseingriff dar, der jedoch sachlich gerechtfertigt erscheine und verhältnismäßig ausfalle. Die Neuregelung sei auch deswegen gerechtfertigt, weil mit der Impfpflicht besonders gefährdete Personengruppen effektiv geschützt werden könnten.