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soli-zuschlag : Noch nicht am Ziel

Entlastung für 90 Prozent geplant

28.10.2019
2023-08-30T12:36:29.7200Z
3 Min

Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist auf den parlamentarischen Weg gebracht, am Ziel ist sie aber noch lange nicht. In der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (19/14103) zur Teilabschaffung der Sondersteuer lobten ihn Redner der Koalitionsfraktionen am vergangenen Donnerstag als "ersten Schritt", über die weiteren Schritte aber zeigten sie höchst unterschiedliche Vorstellungen. Von 2021 an soll vom "Soli" verschont bleiben, wer als Einzelperson nicht mehr als 16.956 Euro Einkommensteuer im Jahr zahlen muss, für gemeinsam veranlagte Paare gilt der doppelte Betrag. Das betrifft nach Angaben der Bundesregierung 90 Prozent der bisherigen Zahler. Lediglich für die Spitzengruppe von rund 3,5 Prozent der Steuerzahler soll der Zuschlag in voller Höhe bleiben. Dazwischen ist eine Milderungszone vorgesehen, deren Wirkung mit steigendem Einkommen abnimmt. Das Steueraufkommen soll sich damit halbieren. Der Gesetzentwurf wird jetzt zusammen mit einem Antrag der FDP-Fraktion (19/14286) mit dem Ansinnen, den Solidaritätszuschlag schon 2020 komplett abzuschaffen, im Finanzausschuss weiter beraten.

Gerechtigkeit Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) begründete die Teilabschaffung damit, dass die Finanzierungsaufgaben zur deutschen Einheit zwar abnähmen, aber noch nicht verschwunden seien. Es sei "ohnehin richtig in einem Land, das so unterschiedliche Lohn- und Einkommensverhältnisse hat, dafür zu sorgen, dass diejenigen, die sehr hohe Einkommen haben, einen höheren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten". Seine Partei schlage deshalb vor, den verbleibenden Solidaritäts-Zuschlag in den Einkommensteuertarif einzurechnen.

Der AfD-Abgeordnete Stefan Keuter verwies darauf, dass seine Fraktion bereits mehrere Vorstöße zur Soli-Abschaffung unternommen habe. Sie habe angekündigt, die Regierung zu jagen, und dass dieser Gesetzentwurf jetzt vorliege, sei ein "Paradebeispiel für erfolgreiche Jagd". Die Koalition sei "getrieben von der Bevölkerung", "man zwingt sie zum Handeln". Gleichzeitig kritisierte Keuter aber den Gesetzentwurf. Der Solidaritätszuschlag sei mit Auslaufen des Solidarpakts Ende 2019 verfassungswidrig und gehöre "abgeschafft, und zwar komplett".

Verfassungsrechtliche Zweifel wurden auch bei der Unionsfraktion deutlich. Um den Gesetzentwurf "verfassungsfest" zu machen, müsse man schon jetzt den Zeitplan für die völlige Abschaffung festlegen, sagte Olav Gutting (CDU) und kündigte an: "Wir werden da nicht locker lassen". Hans Michelbach (CSU) fügte hinzu, ein allen Steuerpflichtigen zugute kommender Freibetrag, wie ihn seine Fraktion vorgeschlagen habe, sei verfassungsrechtlich sicherer. Er setze darauf, dass der Koalitionspartner hier noch einlenke, sagte Michelbach und warnte: "Wir dürfen nicht sehenden Auges in einen Verfassungskonflikt steuern."

"Besser als Sie hätte man das gar nicht auf den Punkt bringen können", kommentierte Florian Toncar (FDP) die Rede Michelbachs. Sein Fraktionskollege Christian Dürr verwies darauf, dass nach dem vorliegenden Gesetzentwurf alle GmbHs, darunter viele kleine Betriebe, weiter den Solidaritätszuschlag zahlen müssten. Auch Kleinsparer "treten Sie ins Knie", da auf Zinsabschlagsteuern weiter der "Soli" erhoben werden solle.

Die Linke appellierte an die SPD, sich mit ihr für eine Integration des Solidaritäts-Zuschlags in den Steuertarif einzusetzen. Es sei klar, dass die Teilabschaffung vor Gericht nicht standhalten werde, sagte Gesine Lötzsch (Die Linke) Die Folge werde sein, dass der "Soli" für alle wegfalle. Lötzsch nannte die Bundesregierung die "Vermögensverwaltung für das reichste Prozent". Auch die Grünen wollen "die Abschaffung des Soli mit einer Einkommensteuerreform verbinden", wie deren Vertreterin Lisa Paus erklärte. Offensichtlich mit Blick auf ein mögliches Ende der Koalition appellierte sie an die SPD: "Warten Sie doch erst mal Ihren Parteitag ab!"