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windkraft : Stürmische Zeiten

Gegen die geplanten Abstandsregelungen protestieren Industrie und Wissenschaft

02.12.2019
2023-08-30T12:36:32.7200Z
4 Min

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat etwas geschafft, was nur wenigen Spitzenpolitikern gelingt: Ein Bündnis aus Branchenverbänden, Landesministern sowie Wirtschafts- und Industrielobby und Gewerkschaften hat zusammengefunden - vereint im Widerstand gegen den Minister. Ihr Protest entzündet sich an den Plänen zu Mindestabstandsregelungen für Windkraftanlagen. Diese Pläne würden die Windenergie an Land "dramatisch schwächen", heißt es in einem Brandbrief, den die Verbände Mitte November an Altmaier geschrieben hatten. "Es ist uns unerklärlich, dass an einer Regelung zu bundeseinheitlichen Mindestabständen festgehalten wird, obwohl klar ist, dass damit das Ziel von 65 Prozent Erneuerbare Energien in 2030 nicht gehalten werden kann." Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung legte jüngst mit einer Studie nach, laut der strengere Mindestabstände den Ausbau der Windkraft weiter bremsen dürften.

Der Streit ist im Zuge der Vorarbeiten zum Kohleausstiegsgesetz entbrannt. Ein Kilometer soll künftig zwischen Haus und Anlage liegen, bundesweit. Länder und Kommunen sollen aber entscheiden können, die Regel nicht anzuwenden - ein Passus, zu dem die Bereichsleiterin Energie am ifo-Institut, Karen Pittel, auf die bayrische Situation verweist: Dort gilt mit der 10h-Regel, also einem Mindestabstand der zehnfachen Höhe, ebenfalls eine Kann-Regelung. "Faktisch ist der Ausbau in Bayern zum Erliegen gekommen", sagt Pittel. Quasi niemand mache von der Möglichkeit eines Unterschreitens Gebrauch. Bayern soll den Plänen zufolge weiterhin einen Sonderweg beschreiten dürfen.

Zahlreiche Fragen offen Umstritten ist auch die Ausgestaltung der Neuregelung; einem Entwurf aus dem Hause Altmaiers zufolge würden fünf Wohnhäuser reichen, damit der Mindestabstand eingehalten werden muss. Strittig ist zudem der Umgang mit leistungskräftigen neuen Anlagen, die alte am gleichen Standort ersetzen - genauso wie die Frage der Gültigkeit von vor Jahren genehmigten Bauplänen für Windräder, die nun möglicherweise näher als erlaubt an Siedlungen lägen.

Altmaier verteidigte die Pläne als Maßnahme zu mehr Akzeptanz in der Bevölkerung. Nicht zuletzt wegen Klagen von Bürgerinitiativen, aber auch wegen langer Genehmigungsverfahren und wenig nutzbarer Flächen ist der Ausbau von Windkraft an Land fast zum Erliegen gekommen. Deutlich wurde die Situation durch die Ankündigung von Enercon, 3.000 Arbeitsplätze abbauen zu wollen. Der Konzern zählt zu den größten deutschen Herstellern von Windkraftanlagen.

Die Branche sieht die Bundespläne als Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. Die wohligen Zeiten für den lange stark subventionierten Wirtschaftszweig nahmen schon mit der Einführung von Ausschreibungen ein Ende. Die Bundesregierung wollte so mehr Wettbewerb in die Branche bringen. Zeitgleich zog ein anderer Wind in Gesellschaft und Politik auf. Aus dem Hoffnungsträger für die Energiewende wurde vielerorts ein Symbol für das Gefühl, etwas aufgedrückt zu bekommen: Die "da oben" in der Stadt gegen die "da unten" auf dem Land. Die Windkraftgegner professionalisierten sich.

Gegen die langen Vorlaufzeiten bei Planung und Genehmigungen will Altmaier Verfahren zur Beschleunigung entwickeln. Ein schnelleres, rechtssichereres Vorgehen fänden auch Wissenschaftler wie Andreas Reuter, Leiter des Fraunhofer-Instituts für Windenergiesysteme, oder Sarina Keller vom Deutschen Luft- und Raumfahrtzentrum sinnvoll. Keller wirkte an einer Arbeitsgruppe zu Akzeptanzfragen im Bundeswirtschaftsministerium mit und sagt, grundsätzlich seien die Standortfaktoren und damit Schall-Auswirkungen unterschiedlich und Einzelfallentscheidungen daher sinnvoll. "Gleichzeitig braucht es bundeseinheitliche, verlässliche Verfahren zur Ermittlung solcher Einzelfälle", sagt Keller und verweist auf Studien, wonach sich Branchen um so stabiler entwickelten, je konstanter der Rechtsrahmen ist, in dem sie sich bewegen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist bislang quasi im Zweijahresrhythmus geändert worden.

Drohende Strafzahlungen Dass etwas passieren muss, darin sind sich Wirtschaft und Wissenschaft einig: Werden die Pariser Klimaziele für 2030 beziehungsweise perspektivisch für 2050 nicht erreicht, wird es teuer für Deutschland. "Der derzeitige Ausbaukorridor reicht nicht aus", sagt Keller. Reuter fehlt außerdem die Vision auf politischer Ebene: "Im Moment gibt es keinen sinnvollen Plan, wie man zu diesem Ziel kommen will", sagt er. Der Fraunhofer-Experte rechnet mit einem Nettoabbau von Windanlagen, sollten die Planungen in der derzeitigen Form umgesetzt werden. Im Moment steuert Windenergie etwa 18 Prozent zur Stromversorgung in Deutschland bei, dieser Anteil dürfte dank der Offshore-Anlagen erst einmal stabil bleiben. Um die Pariser Klimaziele zu erreichen, bräuchte es allerdings einen jährlichen Zubau von zehn Gigawatt im Bereich Photovoltaik und sechs Gigawatt Windenergie, sagt Reuter.

Er plädiert für Transparenz und Realismus; in Bezug auf Windenergieprojekte müsste seiner Ansicht nach außerdem das Planungsrecht grundsätzlich verschlankt und auch dahingehend geändert werden, dass im Extremfall Enteignungen möglich sind, ähnlich wie beim Straßenbau.

Zur Akzeptanz in der Bevölkerung könnte beitragen, wenn Bürger gerade auf dem Land an den Einnahmen aus Anlagen auf ihrem Gemeindegebiet beteiligt werden. Die Bundesregierung will solche Chancen durch die Einführung eines gesonderten Hebesatzes bei der Grundsteuer ermöglichen; dessen Höhe können Kommunen selbst festsetzen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund schlägt eine Sonderabgabe direkt an die jeweiligen Kommunen vor. Karen Pittel vom ifo-Institut fände grundsätzliche Regelungen für die finanzielle Entschädigungen direkt Betroffener, die wirklich an der Windkraftanlage wohnen, allerdings sinnvoller. Diese unmittelbar Betroffenen sollten es nach Ansicht der Professorin auch sein, die im Rahmen von Genehmigungsverfahren Gehör erhalten.

Im Streit über die Abstandsregelungen scheint der breite angelegte Protest nun Wirkung zu zeigen: Medienberichten von Ende vergangener Woche zufolge wurde der betreffende Passus aus dem Referentenentwurf für das Kohleausstiegsgesetz gestrichen. Ein Sprecher des Bauministeriums sagte dazu, das Thema befinde sich in der "ressortinternen Abstimmung".