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Handwerk : Mosaik nur vom Meister

Höhere Hürden für Selbstständigkeit in zwölf Berufen.

16.12.2019
2023-08-30T12:36:32.7200Z
2 Min

Eine bestandene Meisterprüfung ist künftig wieder in mehr Handwerksberufen die Voraussetzung für die Selbstständigkeit. Das besagt ein vergangene Woche von allen Fraktionen außer den Grünen, die sich enthielten, beschlossenes Gesetz (19/14974). Die sogenannte Meisterpflicht war 2004 für 53 Gewerke abgeschafft worden. Dies habe zwar zu mehr Betriebsgründungen geführt, aber auch zu Qualitätsproblemen, unter denen der Ruf des Handwerks gelitten habe, und zu vielen Insolvenzen, sagte Jens Koeppen (CDU).

Auch für Orgelbauer Jetzt wird die Meisterpflicht für zwölf Berufe wieder eingeführt, nämlich für Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. Die Beschränkung auf zwölf Berufe begründete Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) mit dem Europarecht, aber auch mit der grundgesetzlich geschützten Berufsfreiheit. Beides erfordere besondere Begründungen für die Meisterpflicht. Der Gesetzesbegründung zufolge handelt es sich um Berufe mit hohen Sicherheitsanforderungen beziehungsweise mit kulturell wertvollem Wissen, das weitergegeben werden soll.

Tino Chrupalla (AfD) zeigte sich erfreut, "dass unsere Forderungen einmal umgesetzt werden". Deshalb stimme seine Fraktion zu, auch wenn sie sich die Meisterpflicht für wesentlich mehr Gewerke gewünscht hätte. Dass das Europarecht dem entgegenstehen würde, bestritt Chrupalla. So ließe sich der Schutz von Kulturgut für wesentlich mehr Gewerke als Begründung für die Meisterpflicht anführen. Ein von der AfD-Fraktion eingebrachter Gesetzentwurf (19/11120) mit dem Ziel, "die Meisterpflicht für alle zulassungspflichtigen Handwerksberufe wiedereinzuführen", wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt. "Mit Lösungen von gestern können Sie keine Probleme von morgen lösen", sagte dazu Manfred Todtenhausen (FDP).

Thomas Lutze (Die Linke) verwies darauf, dass seine Partei schon 2004 vor der Abschaffung der Meisterpflicht in vielen Berufen gewarnt habe. "Aber es war eben der Zeitgeist, der damals herrschte. Der gleiche Zeitgeist, der auch Hartz IV eingeführt hat, den Niedriglohnsektor ausgebaut hat und Leiharbeit von der Ausnahme zur Regel gemacht hat." Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf sei halbherzig, gehe aber in die richtige Richtung, weshalb seine Fraktion "der halben Rolle rückwärts" zustimme.

Die Grünen hätten gerne eine Reihe weiterer Regelungen zum Handwerk in die Novelle aufgenommen und dazu Änderungsanträge gestellt (19/15878, 19/15879, 19/15880), die aber abgelehnt wurden. Unter anderem forderte Claudia Müller (Grüne) Kostenfreiheit für den Erwerb des Meisterbriefs. Mit Blick auf die starke Abwanderung von ausgebildeten Handwerkern in besser bezahlende Branchen verlangte Müller außerdem eine Ausweitung der Tarifbindung. Sabine Poschmann (SPD) merkte dazu an: "Wir sollten nicht auf die Schnelle alle möglichen Themen jetzt hier in die Novelle reinquetschen." Der ein oder andere Vorschlag sei diskussionswürdig, müsse aber sorgfältig beraten werden. Poschmann kündigte einen weiteren Gesetzentwurf zur Handwerksordnung an, unter anderem um die Tarifbindung im Handwerk zu stärken.