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mietEN I : Nachgeschärfte Regeln

Preisbremse soll in die Verlängerung gehen

23.12.2019
2023-08-30T12:36:33.7200Z
1 Min

Die Verlängerung und Schärfung der Mietpreisbremse ist Gegenstand eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung, der zusammen mit einem Antrag der Grünen in der vergangenen Woche im Plenum diskutiert wurde. Beide Vorlagen wurden anschließend in den Rechtsausschuss überwiesen.

Mit dem Gesetzentwurf "zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn" (19/15824) soll es den Ländern ermöglicht werden, ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt erneut durch eine Rechtsverordnung zu bestimmen, die wie bisher fünf Jahre gelten soll. Zudem soll der Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete auf 30 Monate erweitert werden.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesjustizministerium, Rita Hagl-Kehl (SPD), verwies darauf. dass die 2015 eingeführte Mietpreisbremse den Mietenanstieg durchaus verlangsamt habe. Die Ausgangslage habe sich bislang aber nicht grundlegend geändert, was für eine Verlängerung spreche. Redner der Koalitionsfraktionen verteidigten die Vorlage gegen Kritik der Opposition.

Linke und Grüne wiesen den Entwurf als unzureichend zurück. Der Antrag der Grünen zur Einführung einer "robusten Mietpreisbremse" (19/15122), will das Instrument dauerhaft in das Mietrecht integrieren und dessen Geltung auf mindestens zehn Jahre ausweiten. AfD und FDP halten eine Mietpreisbremse generell für nicht zielführend, um die Situation auf dem Mietwohnungsmarkt zu entspannen.