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Immobilien : Teilen statt abwälzen

Neuregelung für Maklerkosten bei Kauf

23.12.2019
2023-08-30T12:36:33.7200Z
1 Min

Die Bundesregierung strebt eine Neuaufteilung der Maklerkosten beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf (19/15827) vorgelegt, der in der vergangenen Woche erstmalig im Bundestag beraten und anschließend an den Rechtsausschuss überwiesen wurde.

Redner von Union und SPD begründeten den Entwurf mit der Notwendigkeit, über die Senkung der Nebenkosten den Erwerb von Wohneigentum vor allem für junge Familien zu erleichtern. Für Linke und Grüne greift der Entwurf zu kurz, die AfD hält ihn für wirkungslos. Dagegen lobte die FDP ihn als "handfeste Vorlage".

Justiz-Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl (SPD) verwies in ihrer Begründung auf den Beschluss des Wohngipfels, bessere Rahmenbedingungen für guten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, durch bundesweit einheitliche Regelungen die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser zu erhöhen und die Käufer vor der Ausnutzung einer faktischen Zwangslage zu schützen.

Die Weitergabe von Maklerkosten soll vor dem Hintergrund, dass in der Regel auch der Käufer von der Tätigkeit eines Maklers profitiert, zwar nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Jedoch soll diese nur noch bis zu einer maximalen Obergrenze von 50 Prozent des insgesamt zu zahlenden Maklerlohns möglich sein.

Zuvor hatte der Rechtsausschuss beschlossen, am 27. Januar 2020 eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen.